On Fri, 21 Apr 2006 16:05:56 +0200 Löw Luise von <loew@xxxxxxxxx> wrote:
Passend vielleicht zum UNESCO Tag des Buches am 23.4. (und des Urheberrechts) ein Hinweis auf ein Interview des Börsenblatts (13/2006) mit dem Verleger Wulf D. v. Lucius: Als Knackpunkte werden ausgemacht: 1. Paragraf 52b regelt, dass Werke in Bibliotheken, Museen oder Archiven an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemacht werden können. Der Zusatz "aus Bibliotheksbeständen" ursprünglich vorgesehen, fehlt im Kabinettsentwurf.
Die EU-Vorgabe schliesst aber aus, dass Bibliotheken Werke nach dem Motto "Digitalisiere ein Buch in Kiel und mach es in Muenchen zugaenglich" ausserhalb des eigenen Bestands anbieten. In der taz durfte sich ein Verlagslobbyist dazu in Panikmache ergehen. Ich habe einen Leserbrief an die taz geschickt, dessen Text unter http://log.netbib.de/archives/2006/04/19/alter-wein-in-neuen-schlauchen/ einsehbar ist. Klaus Graf