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Re: AW: [InetBib] Thüringer Bibliotheksgesetz
- Date: Wed, 15 Mar 2006 12:30:44 +0100 (CET)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: Re: AW: [InetBib] Thüringer Bibliotheksgesetz
Liebe Frau Ritter,
für Behördenbibliotheken gibt es in der Tat keinen eigenen Paragraphen. Da sie
vornehmlich Dienstbibliotheken sind, schien eine gesonderte Regelung ihrer
Aufgaben nicht sinnvoll.
Allerdings wäre das ThürBibG auch für diese Bibliotheken nicht ohne Relevanz. §
1 Abs. 1 S. 1 und 2 gilt natürlich auch für sie, das heißt: allgemeine
Zugänglichkeit für jederman im Rahmen der Benutzungsbestimmungen.
Viele Grüße
Eric Steinhauer
----- ursprüngliche Nachricht ---------
Sehr geehrter Herr Steinhauer,
wie und wo wird geregelt, was mit den Behördenbibliotheken
geschieht. Ich denke auch in Thüringen sind die Bibliotheken
z.B. an Gerichten zugänglich oder ? Da Sie bei den wissenschaftlichen
Bibliotheken nur die Uni-Bibliotheken direkt angesprochen haben, würde mich
interessieren wozu Sie dies Bibliotheken zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Ritter
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Eric Steinhauer
Gesendet: 14. März 2006 18:04
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Thüringer Bibliotheksgesetz
Liebe Liste,
der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) - Landesverband Thüringen hat heute im
Rahmen eines Pressegesprächs in Weimar den Entwurf für ein Thüringer
Bibliotheksgesetz vorgestellt. Das Bibliotheksgesetz wurde vom
DBV-Landesverband in Kooperation mit dem VDB-Regionalverband Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen erarbeitet.
Hintergrund des Entwurfes war eine Podiumsdiskussion auf dem Thüringer
Bibliothekstag in Sömmerda. Dort hatten sich Vertreter aller im Thüringer
Landtag vertretenen Parteien im Grundsatz für eine Stärkung der Stellung der
Bibliotheken auch auf der Ebene eines Gesetzes ausgesprochen.
http://www.vdb-online.org/publikationen/vdb-mitteilungen/vdb-mitteilungen-2006-1.pdf#page=15
Der vorliegende Entwurf trägt planungsrechtlichen Charakter. Er statuiert
Standards für öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken und benennt
überdies drei konkrete Ansprüche für die Bürgerinnen und Bürger, nämlich:
- Öffentliche Zugänglichkeit aller Bibliotheken
- Bibliothekarische Grundversorgung für jedermann
- Kostenfreie Benutzung der Bestände vor Ort
Der Gesetzentwurf ist online zugänglich unter:
http://www.bibliotheksverband.de/lv-thueringen/dokumente/ThuerBibG1.pdf
Die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich die im Thüringer Landtag
vertretenen Parteien zu dem Gesetzentwurf positionieren.
Viele Grüße aus Thüringen
Eric Steinhauer
Vorsitzender des VDB-Regionalverbandes Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
http://www.steinhauer-home.de
---- ursprüngliche Nachricht Ende ----
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.