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Re: [InetBib] Hannah-Arendt-Nachlass...
Ein Blick ins Gesetz hilft ungemein: § 53 UrhG schliesst
eine im wesentlichen vollstaendige Vervielfaeltigung eines
ganzen Buchs aus. Da eine Diplomarbeit nicht im Handel ist,
kann man wohl auch nicht damit argumentieren, sie sei seit
zwei Jahren "vergriffen". Nun koennte man erwaegen, eine
Diplomarbeit sei gar kein "Buch" und eine Vervielfaeltigung
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch des Instituts
zulaessig. Ausleihen darf man sie wegen des Verbots der
Weiterverbreitung nicht; ob eine Praesenznutzung unter
Verbreitung faellt, ist nicht ganz klar.
Ich bin sicher, dass solche Arbeiten im
Wissenschaftsbetrieb ohne Beachtung des Urheberrechts
haeufig kopiert werden. Das ist ja auch sinnvoll.
Dass eine Anfrage ueber die Liste gestartet werden musste,
zeigt, dass die fragliche Diplomarbeit ein "verwaistes
Werk" ist, bei dem der Rechteinhaber nicht ohne weiteres zu
ermitteln ist.
Ich kann mich wirklich nur wundern, dass dieses Problem -
nach Ausweis der unter
http://archiv.twoday.net/stories/1323398/#1649828
nachgewiesenen Antworten auf eine EU-Umfrage nicht in den
Koepfen deutscher Bibliothekare und Archivare angekommen
ist, obwohkl es nach meiner Meinung wirklich ein
ausserordentlich gravierendes ist. Gerade bei grauer
Literatur und unveroeffentlichten Werken (oder Fotos) ist
es HAEUFFIG sehr schwierig, den oder - bei zunehmendem
Zeitabstand (Erben!) - alle Rechtinhaber aufzutreiben. Aber
die deutschen Bibliothekare und Archivare leben in einem
durch kollegiale Kumpanei gespeisten Biotop der
Gesetzesferne, das sich um die wirklichen Haerten des
Gesetzes nicht schert. Wenn Archivare oder Bibliothekare
ohne Zustimmung des Rechteinhabers Fotos in Bildbaenden
oder im Internet publizieren, ist es doch ganz natuerlich,
dass die immensen heuristischen Probleme, des Urhebers oder
seiner Rechtsnachfolger habhaft zu werden, ihnen am A***
vorbeigehen.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.