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Re: [InetBib] Fernstudium im Fach Bibliothekswesen?
- Date: Thu, 16 Feb 2006 18:26:18 +0100
- From: "Rohde Bernd" <Bernd.Rohde@xxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Fernstudium im Fach Bibliothekswesen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Elisabeth März schrieb:
... siehe hierzu auch die Position des Berufsverbandes BIB:
http://www.bib-info.de/berufsfeld/fachwirt/
Man mag zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste IHK stehen, wie man
möchte,
auf eine problematische Sicht möchte ich doch hinweisen.
Auf der Website ist auch ein Beitrag, "Wer braucht den Fachwirt für Medien- und
Informationsdienste?"
(http://www.bib-info.de/berufsfeld/fachwirt/zick.html), in dem steht:
"(man stelle sich die Vereinigung eines Diplom-Bibliothekars, eines
Diplom-Dokumentars und eines Diplom-Archivars
in einer Person vor - um nur drei Fachrichtungen zu nennen!)"
Ich stelle mir soetwas nicht nur vor, sondern das gibt es schon und ich arbeite
mit solchen Leuten zusammen:
Es nennt sich "Informations- und Dokumentations-SpezialistIn" und wird an den
Fachhochschulen in Chur und Genf ausgebildet:
http://www.bda-aid.ch/specialist.html (Ich habe dies wohl auch schon an anderer
Stelle erwähnt).
Und für wen die Schweiz ein anderes Land ist, wo eben manches anders ist, was
in Deutschland aber keine Rolle zu spielen braucht,
sehe sich die Website http://www.anabin.de/ an (Informationssystem zur
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse):
http://213.157.12.18/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=4&MyURL=lstAbschluss.asp
Dieser Abschluss ist also anerkannt durch das "Deutsch-schweizerische Abkommen
über die gegenseitige Anerkennung von
Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich" von 1995 mit Änderungsabkommen 2004 und
2005: http://213.157.12.18/dokumente/dokument.htm#8
Hier wird also etwas als "geht nicht" beschrieben, was es schon gibt und es
wäre wohl ein Verstoss gegen dieses Abkommen,
wenn jemand aus der Schweiz mit diesem Abschluss bei einer Anstellung in
Deutschland in einer Bibliothek nicht als gleichwertig
mit einem Dipl.-Bibl. (FH) eingestuft wird (diese Person könnte dann wohl auch
vor einem deutschen Arbeitsgericht Recht bekommen).
Und so wie dieses, gibt es weitere Abkommen mit weiteren Ländern, wo sich
womöglich ein (zwei, drei...?) weiteres Land findet,
das ebenfalls eine Hochschul-Mischausbildung aufzuweisen hat.
Von der Verwendung der Aussage "die drei zusammen in einer Ausbildung auf einem
FH-vergleichbaren Niveau geht einfach nicht"
gegen den IHK-Fachwirt ist damit eher abzuraten. Man sollten im BIB die
Argumente auf diese Sichtweise hin nochmals überprüfen.
Es bleiben letztendlich der Unterschied zwischen einer akademischen (FH) und
nicht-akademischen (IHK) Ausbildung
und die unterschiedlichen jeweiligen Studien- bzw. Unterrichtsinhalte. Darüber
kann und soll man auch diskutieren.
Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde
P.S.: Obengenanntes Abkommen regelt übrigens im Gegenzug auch die Anerkennung
des deutschen Dipl.-Bibl. (FH) in der Schweiz.
__________
Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
(dienstl.: Tel.: (+41) (0)31 3203313, mailto:bernd.rohde@xxxxxxxxxxxxx)
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