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Re: [InetBib] Boersenverein erarbeitet subito-Stellungnahme f. di e EU-Kommission
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Grafikdateien, denn um nichts anderes handelt es sich bei den gescannten
Artikeln, werden von Börsenverein und Stichting STM offenbar als elektronische
Dokumente betrachet.
Diese Dateien unterscheiden sich allerdings deutlich von einem Dokument, bei
dem der Text nicht nur auf dem Bild anzeigbar und ausdruckbar ist, sondern auch
weiterverarbeitet und durchsucht werden kann.
Wie das Landgericht München ausführt, kommt es weder auf den elektronischen
Übertragungsweg, noch auf das digitale Trägermedium, sondern ausschließlich auf
die Form an, in der das Dokument dem Endbenutzer zur Verfügung steht. Die
Möglichkeiten, eine Bilddatei elektronisch weiterzuverarbeiten, gehen nicht
über das hinaus, was mit einem Fax oder einer Kopie möglich ist, daher liegt
der Inhalt analog vor. Nachzulesen auf Seite 32 - 33 der Urteilsbegründung:
http://www.subito-doc.de/cms/filedatabase/files/Teilurteil15Dez05-komprimiert.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wiederhold
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 49.1.2
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