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[InetBib] Newsletter Urheberrecht, T.1.1
Anbei die erste Hälfte des neuesten ?Newsletter Urheberrecht?, verfasst
von dem Justiziar des Börsenvereins, Dr. Christian Sprang. Sie musste
noch einmal geteilt werden, weil zu umfangreich. Die zweite Hälfte haben
Sie schon erhalten.
.
Frauke Mahrt-Thomsen
Liebe Empfänger des Newsletters Urheberrecht,
im Januar hat es im Urheberrecht eine ganze Reihe von Entwicklungen
gegeben, die den Börsenverein in Atem gehalten haben. Deshalb erwartet
Sie heute ein längerer Newsletter mit folgenden Themen:
1. Zweiter Korb: Neuer Referentenentwurf des BMJ bringt Verlagen
erhebliche Verschlechterungen
2. Zweiter Korb: Aktionsbündnis kämpft um angemessene
Kopiervergütung
3. Subito: EU-Kommission erteilt schriftlichen Bescheid
4. Enforcement-Richtlinie: BMJ legt Referentenentwurf vor
5. Übersetzervergütung: Aktueller Prozess- und Verhandlungsstand
6. Urhebervertragsrecht: FDP-Fraktion beantragt Bericht der
Bundesregierung
1. Zweiter Korb: Neuer Referentenentwurf des BMJ bringt Verlagen
erhebliche Verschlechterungen
Anfang Januar hat das Bundesjustizministerin eine überarbeitete Fassung
seines Referentenentwurfs für ein zweites Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt
(http://www.urheberrecht.org/news/2514/). Gegenüber dem vorherigen
Referentenentwurf vom Herbst 2004, der aufgrund der Neuwahl des
Bundestags nicht mehr von Kabinett und Parlament behandelt wurde,
enthält der neue Gesetzentwurf leider einige für die Verlage
katastrophale Verschlechterungen. Diese sind im Einzelnen in der
folgenden kurzen schriftlichen Stellungnahme des Börsenvereins
dargestellt: http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993
<http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993&dl_id=101234>
&dl_id=101234
Der Börsenverein hat daraufhin bei der bereits am vergangenen Donnerstag
vom Ministerium durchgeführten Verbändeanhörung gefordert, die
fraglichen Regelungen noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs ins
Kabinett erneut zu überarbeiten. Herr Dr. von Lucius und Herr Skipis
haben diese Bitte der Ministerin gestern auch bei einem persönlichen
Gespräch vorgetragen (http://www.boersenblatt.net/101906/). Die
Ministerin hat Verständnis für die Haltung der Verlage gezeigt. Dennoch
will sie dem Ansinnen des Börsenvereins nicht entsprechen, sondern die
Gesetzesänderungen zügig ins Kabinett bringen und den Verband darauf
verweisen, seine Anliegen bei der parlamentarischen Beratung des
Gesetzes zur Geltung zu bringen.
Die für die (Wissenschafts-)Verlage enteignende neue
Urheberrechtsschranke des § 52b UrhGE, die Bibliotheken, Museen und
Archiven die Zugänglichmachung geschützter Werke unabhängig von einem
vorherigen Kauf erlauben soll, wurde bei der internen Vorabstimmung des
Gesetzentwurfs von Seiten der Länder (als Träger der begünstigten
Einrichtungen) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
gegen den fachlichen Rat des BMJ durchgesetzt. Ohne diese Konzession war
es für das BMJ anscheinend unmöglich, die Novelle in das Kabinett zu
bekommen.
Nach allem müssen sich Verlage und Börsenverein wohl darauf einstellen,
wie schon beim sog. Ersten Korb erneut vor einem Gesetzgebungsverfahren
zu stehen, bei dem sie ihre Interessen mit intensivem Lobbying und kraft
der stärkeren Argumente gegen die Phalanx einer ?Bildungsmafia?
verteidigen müssen.
Dass der Kampf um den Zweiten Korb wieder mit voller Heftigkeit
entbrannt ist, mögen Sie auch dem folgendem Bericht von heise online
über die Verbändeanhörung entnehmen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68898. Übrigens lässt sich der
Verlauf der dreistündigen Anhörung in der ?Blogosphäre? sogar per
(illegalem) Mitschnitt verfolgen:
http://www.netzpolitik.org/2006/live-stream-von-urheberrechtsanhorung/
2. Zweiter Korb: Aktionsbündnis kämpft um angemessene
Kopiervergütung
Zu den Änderungen, die der neue Entwurf des Zweiten Korbs gebracht hat,
gehören auch drastische Verschlechterungen der Regelungen für die Abgabe
auf Vervielfältigungsgeräte. Diese Abgabe fließt den Rechtsinhabern
bekanntlich über Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort als
Kompensation für die gesetzlich erlaubten Vervielfältigungen im Privat-
und Bildungsbereich zu. Auf Drängen der Geräteindustrie hin sieht der
neue Referentenentwurf nun verschiedene Regelungen vor, die die Höhe der
Abgabe gegenüber dem Ist-Zustand deutlich beschneiden. Es ist zu
befürchten, dass bspw. die Einnahmen (und Ausschüttungen) der VG Wort
aus diesen Kopiervergütungen um die Hälfte sinken, wenn der Entwurf in
der vorgelegten Form realisiert wird.
Daraufhin hat sich ein nochmals erweitertes Bündnis von Organisationen
gebildet, die gemeinsam für eine angemessene Vergütung von
Vervielfältigungen eintreten wollen. In diesem Aktionsbündnis kämpft der
Börsenverein Seite an Seite mit Schriftsteller- und Übersetzerverband in
ver.di, aber auch mit den Kollegenverbänden aus dem Pressebereich oder
dem Hochschulverband. Neben der Veröffentlichung einer Presseerklärung
(http://www.djv.de/aktuelles/presse/archiv/2006/26_01_06.shtml) bemüht
sich das Bündnis im ersten Schritt um einen Termin bei Bundeskanzlerin
Merkel, deren Vorgänger Gerhard Schröder der eigentliche Verursacher der
industriefreundlichen und urheberfeindlichen Änderungen gewesen ist.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.