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Re: [InetBib] Newsletter Urheberrecht, T.1.2



Zugleich setzt die oben bereits erwähnte
?Bildungsmafia? das Ministerium massiv unter Druck, in § 53a UrhGE auch
die eMail-Versendung geschützter Werke zu gestatten. 

Dazu einige Rückfragen: 

- War da wirklich von 'Bildungsmafia' die Rede? 

- Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass der Börsenverein und die Verlage 
  die Bibliotheken und das Bündnis Urheberrecht als 'Mafia' ansehen?

- Sieht so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus oder ist das
  'Tischtuch endgültig zerschnitten'?  

Fragt sich,

- Karl-Josef Ziegler



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