Zugleich setzt die oben bereits erwähnte ?Bildungsmafia? das Ministerium massiv unter Druck, in § 53a UrhGE auch die eMail-Versendung geschützter Werke zu gestatten.
Dazu einige Rückfragen: - War da wirklich von 'Bildungsmafia' die Rede? - Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass der Börsenverein und die Verlage die Bibliotheken und das Bündnis Urheberrecht als 'Mafia' ansehen? - Sieht so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus oder ist das 'Tischtuch endgültig zerschnitten'? Fragt sich, - Karl-Josef Ziegler