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[InetBib] unser neues Regelwerk RDA



Liebe Inetbib-Leser,

da bei einer Einführung eines neuen Regelwerks keineswegs nur Katalogisierer 
betroffen sind, möchte ich Ihnen meine ersten persönlichen Eindrücke zum Teil 1 
(etwa 180 Seiten) "unseres" neuen Regelwerks RDA mitteilen (um auch mal etwas 
beizutragen).

Als positiv ist mir aufgefallen:

1. RDA sind eine Fundgrube für einen Katalogtheoretiker: z.B.:  die gut 
verständlichen Definitionen sind dort eingebaut, wo man sie für die jeweilige 
Regel benötigt. 

2. Der Katalogisierer hat sehr viel mehr Entscheidungsfreiheit, als wir das 
bisher gewöhnt sind.

3. Die Erschließung einer Ressource ist wesentlich tiefer und ausführlicher als 
in RAK: vgl. z.B. die Regeln zu Content description (es geht dabei um Angaben 
zu nature, scope, language, summarization, contents list, intended audience, 
agegroup, educational level, system of arrangement, indexes, related contents, 
merger, split, availibility, contact information und einiges mehr). (Vgl. auch 
die item-spezifischen Angaben).

4. Die ISBDs sind im Angebot aber nicht mehr verbindlich.

5. Die mehrbändigen Werke sind im Prinzip behandelt wie von AACR2 gewöhnt, was 
ich als positiv ansehe, aber da bin ich in der Minderheit. Ich bin mir durchaus 
bewußt, das eine Übernahme der Grundregeln zu Katalogabbrüchen führen könnte.

6. Es werden sehr viele Wahlmöglichkeiten angeboten, so hat jeder Verbund die 
Chance das auszuwählen, was er möchte, bzw. wird man eine Auswahl auf 
nationaler Ebene treffen müssen.

Negativ sehe ich:
1. Es gibt sehr viele "pingelige" Vorschriften, z.B. zu Groß- und 
Kleinschreibung, zu verpflichtenden Abkürzungen.

2. Es gibt viele zusätzliche Regeln, die teilweise aufwändige Recherchen 
verlangen, deren Nutzen für unsere Kundschaft ich nicht einsehen kann, z.B. 
Unterscheidung gleichnamiger Erscheinungsorte, Bezogenheit aufs Land bei 
mehreren ISBNs, ausführliche Regeln zu nicht gezählten Schriftenreihen

3. Die Entscheidungsfreiheit (Angaben wie "if they are considered to be 
important") kann negative Folgen haben, denn man wird zumindest in Verbünden 
ausführliche Ausführungsbestimmungen festlegen müssen.

Die Regeln für Verknüpfungen und Ansetzungen sind noch nicht erschienen..

Wie sieht die Inetbib-Gemeinde dieses Regelwerk?

Schöne Grüße
Margarete Payer, HdM Stuttgart



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.