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[InetBib] unser neues Regelwerk RDA
- Date: Tue, 31 Jan 2006 09:29:53 +0100
- From: "Margarete Payer " <Payer@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] unser neues Regelwerk RDA
Liebe Inetbib-Leser,
da bei einer Einführung eines neuen Regelwerks keineswegs nur Katalogisierer
betroffen sind, möchte ich Ihnen meine ersten persönlichen Eindrücke zum Teil 1
(etwa 180 Seiten) "unseres" neuen Regelwerks RDA mitteilen (um auch mal etwas
beizutragen).
Als positiv ist mir aufgefallen:
1. RDA sind eine Fundgrube für einen Katalogtheoretiker: z.B.: die gut
verständlichen Definitionen sind dort eingebaut, wo man sie für die jeweilige
Regel benötigt.
2. Der Katalogisierer hat sehr viel mehr Entscheidungsfreiheit, als wir das
bisher gewöhnt sind.
3. Die Erschließung einer Ressource ist wesentlich tiefer und ausführlicher als
in RAK: vgl. z.B. die Regeln zu Content description (es geht dabei um Angaben
zu nature, scope, language, summarization, contents list, intended audience,
agegroup, educational level, system of arrangement, indexes, related contents,
merger, split, availibility, contact information und einiges mehr). (Vgl. auch
die item-spezifischen Angaben).
4. Die ISBDs sind im Angebot aber nicht mehr verbindlich.
5. Die mehrbändigen Werke sind im Prinzip behandelt wie von AACR2 gewöhnt, was
ich als positiv ansehe, aber da bin ich in der Minderheit. Ich bin mir durchaus
bewußt, das eine Übernahme der Grundregeln zu Katalogabbrüchen führen könnte.
6. Es werden sehr viele Wahlmöglichkeiten angeboten, so hat jeder Verbund die
Chance das auszuwählen, was er möchte, bzw. wird man eine Auswahl auf
nationaler Ebene treffen müssen.
Negativ sehe ich:
1. Es gibt sehr viele "pingelige" Vorschriften, z.B. zu Groß- und
Kleinschreibung, zu verpflichtenden Abkürzungen.
2. Es gibt viele zusätzliche Regeln, die teilweise aufwändige Recherchen
verlangen, deren Nutzen für unsere Kundschaft ich nicht einsehen kann, z.B.
Unterscheidung gleichnamiger Erscheinungsorte, Bezogenheit aufs Land bei
mehreren ISBNs, ausführliche Regeln zu nicht gezählten Schriftenreihen
3. Die Entscheidungsfreiheit (Angaben wie "if they are considered to be
important") kann negative Folgen haben, denn man wird zumindest in Verbünden
ausführliche Ausführungsbestimmungen festlegen müssen.
Die Regeln für Verknüpfungen und Ansetzungen sind noch nicht erschienen..
Wie sieht die Inetbib-Gemeinde dieses Regelwerk?
Schöne Grüße
Margarete Payer, HdM Stuttgart
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.