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Re: [InetBib] Fundssache: "Bibliotheksassistent und Menschenwürde"
Hallo Herr Steinhauer,
Sie schrieben:
Das Vorbringen, die zugewiesene Arbeit sei mit Blick auf Ausbildung und
Qualifikation >minderwertig, ist unbeachtlich.
Das ist der betrübliche Hintergrund des doch etwas humorigen Satzes zu
Beginn der Mail.
grundsätzlich kann ich Ihnen zustimmen. Aber: gehen Sie einmal auf
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/
Das ist die Rechtsbibliothek NRW. Suchen Sie sich als Gericht
"Landessozialgericht NRW" aus und geben Sie in die Suchmaske unter
"Entscheidungsdatum" 11.11.2005 ein. Die Datenbank ermittelt zwei Treffer.
Der zweite Treffer ist das von Ihnen angegeben Urteil.
Daraus ergibt sich, dass der betreffende Akademiker seit Juni 1994 (!!!)
arbeitslos ist.
Ich glaube, dass es bei einer derartig langen Arbeitslosigkeit absolut
zumutbar ist, auch als "Dr. Akademiker" die Arbeiten einer
Bibliotheksassistentenstelle anzunehmen, auch wenn das Gehalt wohl
wahrscheinlich Hartz IV sein wird und die Arbeit "minderwertig" ist. Ich
kenne Arbeitslosigkeit aus eigener Erfahrung, bin aber der Ansicht, dass
die Einstellung dieses "Akademikers"
(Zitat aus dem Urteil: "Die Zuweisungen der Tätigkeit sei eine Schikane,
die seine Menschenwürde verletze. Seine Arbeitsbedingungen in der
Tätigkeit seien ungünstiger als die festangestellter vergleichbarer
Mitarbeiter.")
die Begriffe "Menschenwürde" bzw. "Sozialstaat" - vornehm ausgedrückt -
hoffnungslos überdehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Steinmetz
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Dipl.Bibliothekar
Martin Steinmetz
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.