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[InetBib] Börsenverein: Newsletter Urheberrecht T.2.



Hier der zweite Teil des "Newsletter Urheberrecht" vom Dezember 2005.
Mit freundlichen Grüßen,
Frauke Mahrt-Thomsen


3. Bestsellervermietung: Börsenverein legt Gutachten vor 
Seit einiger Zeit bieten diverse Bibliotheken in Deutschland einen
besonderen Service an. Sie "verleihen" Bestseller gegen eine - neben der
allgemeinen Nutzungsgebühr gesondert erhobene - Gebühr von ca. 2 Euro. Die
Rechtsabteilung des Börsenvereins hält dieses Vorgehen der Bibliotheken für
nicht zulässig. Unserer Meinung nach handelt es sich um ein Vermieten der
Bücher. Nach § 17 Urheberrechtsgesetz bedarf eine Vermietung aber zwingend
der Zustimmung des Rechtsinhabers, also des Verlags. Darauf haben wir die
betroffenen Bibliotheken sowie den Deutschen Bibliotheksverband bereits im
Dezember 2004 hingewiesen.

Die Bibliotheksseite teilt diese Rechtsauffassung nicht. Ihrer Meinung nach
handelt es sich um ein (zustimmungsfreies) Verleihen. Sie stützt ihre
Argumentation auf die Höhe der erhobenen Gebühr. Die Kostendeckungsgrenze
würde bei den vorliegenden Beträgen von ca. 2 Euro nicht überschritten.
Solange man aber unterhalb der Kostendeckungsgrenze operiere, liege ein
Vermieten nicht vor.

Die Bibliotheken haben ihre Vorgehensweise in den vergangenen Monaten nicht
geändert. Vielmehr sind weitere Bibliotheken hinzu gekommen, die den
"Bestseller-Service" anbieten. Zugleich haben sich die Dimensionen der
Bestsellervermietung erheblich erweitert. So haben große Stadtbibliotheken
bis zu 150 Exemplare des sechsten Bandes von "Harry Potter" zur Vermietung
eingestellt.

Der Börsenverein hat daher jetzt bei dem renommierten Münchener
Urheberrechtler Dr. Gernot Schulze ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in
Kürze in einer urheberrechtlichen Zeitschrift veröffentlicht werden soll.
Eine Vorabversion können Sie unter 

<http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=&dl_id=99511>

einsehen. Das Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung des Börsenvereins.
Verlage, die gegen eine ungenehmigte Vermietung ihrer Spitzentitel
gerichtlich vorgehen wollen, können dies mit Hilfe des profunden Gutachtens
von Dr. Schulze tun.


Mir gibt die letzte Newsletterausgabe dieses Jahres Gelegenheit, Ihnen
allen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches
Neues Jahr zu wünschen!


Mit freundlichen Grüßen 

Christian Sprang 


P.S.: Mitglieder des Börsenvereins können diesen Newsletter sowie auch die
Newsletter zum Preisbindungs- und Wettbewerbsrecht und zum Steuerrecht
jederzeit durch einen Anruf in der Rechtsabteilung (069/1306314) oder per
Mail (rechtsabteilung@xxxxxxx) an- und abbestellen.


 <<Übersetzerurteile.pdf>>  

__________________________________________________  

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.  
RA und Mediator Dr. phil. Christian Sprang 
Justiziar 
Großer Hirschgraben 17-21 
60311 Frankfurt am Main 
Telefon: +49 69 13 06-313 
Telefax: +49 69 13 06-301 
E-Mail: sprang@xxxxxxx 
www.boersenverein.de 


Attachment Converted: "D:\Attach\Übersetzerurteile.pdf"




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