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Re: [InetBib] BayObLG zur Hofbibliothek/Zentralarchiv Thurn und Taxis
On Wed, 7 Dec 2005 13:47:17 +0100 (CET)
Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx> wrote:
In einem Beschluß vom 27.10.2004 hat das Bayerische
Oberste Landesgericht den staatlichen Schutz der
Hofbibliothek sowie des Zentalsarchivs Thurn und Taxis
bestätigt. Die Entscheidung wurde in DVBl. 2005, S.
1527-1529 abgedruckt und von W. Eberl im gleichen Heft,
S. 1529-1531 besprochen.
Interessant sind die Ausführungen des Gerichts:
"In diesem Zusammenhang kann auch nicht außer Betracht
bleiben, daß Bibliothek und Zentralarchiv anders als
bürgerliches Eigentum nicht unter marktkonformen
Bedingungen, sondern unter dem Privileg einer
herrschaftlichen Position geschaffen oder erworben
wurden."
Eberl kritisiert den Beschluß des Gerichts, der seiner
Auffassung die verfassungsrechtlichen Grundsätze von
rechtmäßigen Eigentumsbeschränkungen nicht beachtet. Er
fordert einen Ausgleichanspruch. Kritisch sieht er auch
das Anliegen des Kulturgüterschutzes. Eberl meint
überdies: Eine Bibliothek von über 200.000 Bänden kann
eine Privatperson nicht sinnvoll nutzen.
Das kann man sicher anders sehen! ;-)
Das ganze Hin und Her um die Adelsbibliotheken zeigt: Man
hätte bei der Mediatisierung 1806 die Bibliotheken am
besten gleich enteignen sollen. Die Begründung hat das
BayObLG ja geliefert: Erwerb unter dem Privileg einer
herrschaftlichen Position.
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de
Herzlichen Dank fuer den Hinweis vor allem auf die
Urteils-Anmerkung. Wes Brot ich frass, des Lied ich nimmer
sing. Nach seiner Pensionierung hat sich der Muenchner Ltd.
Ministerialrat Eberl, eine Konifere des Denkmalschutzrechts
und waehrend seiner Dienstzeit in Publikationen bemueht,
die Anliegen des Denkmalschutzes hochzuhalten, flugs in den
Dienst von Gloria begeben, um fuer das freie Eigentum zu
streiten. Er war also konkret in den Rechtsstreit, den er
kommentiert, auf der Seite des Eigentuemers involviert. Von
daher kann man seinen Beitrag getrost auf die Latrine
legen.
Ich bin ein wenig erstaunt, dass Herr Steinhauer sich zu
einem so billigen Ressentiment versteigt, das immer wieder
zu hoeren ist: Man haette diese Herrschaften 1918 enteignen
sollen. Das mag ja richtig sein, aber das entschuldigt
nicht im geringsten die Wegschau-Mentalitaet des deutschen
Bibliothekswesens, wenn es um private Adelsbibliotheken
geht. Man hat nicht enteignet, nun duerfen die machen, was
sie wollen. Den Bibliotheken ist das Thema peinlich, sie
kuemmern sich nicht um die Schaetze und wenn sie es doch
mal tun, haben sie nicht genuegend Erfahrung und Kompetenz,
um mit einem privaten Bieter hinsichtlich einer
einzigartigen Geschichtsquelle mithalten zu koennen. Fuer
3000 Euro ging das Bibliotheksverzeichnis des Bischofs von
Fechenbach nicht an die UB Wuerzburg, sondern an einen
privaten Bieter.
http://archiv.twoday.net/stories/1091758/
Wer mit dem Teufel Karten spielt, braucht Truempfe und
keine blauaeugige Einschaetzung, dass ein solches Stueck
fuer einen Privatmann ohnehin nicht interessant sein
wuerde. Die UB Wuerzburg, die beispielsweise vom
Fideikommissgericht quasi gezwungen werden musste, sich um
die Bibrasche Bibliothek zu kuemmern, hat sich immer devot
den Interessen der diversen Adelshaeuser gefuegig gezeigt.
Nichtstun war ihre Devise und diese Untaetigkeit hat dann
jetzt auch dazu gefuehrt, dass die Bibliothek der
Freiherren von Fechenbach und des letzten Wuerzburger
Fuerstbischofs nunmehr in alle Winde zerstreut wurde
(hinsichtlich des ersten Teils) und vor allem dass das
unschaetzbare Bibliotheksverzeichnis nunmehr in einer
Privatschatulle gelandet ist.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.