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[InetBib] Urteil: Buchpreisbindung



Liebe Liste,
wer kennt das nicht: Schöne Bücher renommierter Verlage im sog. modernen 
Antiquariat zum halben Preis. Einziger Schönheitsfehler: ein kleiner, 
unbedeutender Stempel. Das ist wohl nicht rechtens, auch wenn Verlage diesen 
zweiten Verkaufskanal nicht selten gerne bedienen, um ihr Lager frei zu halten.
Hier nun ein neues Urteil:

OLG Frankfurt am Main
Urteil vom 26. Juli 2005,

Bücher, die als Mängelexemplar gekennzeichnet sind und deren einziger Mangel 
eben diese Kennzeichnung ist, sind kein preisbindungsfreies Mängelexemplar im 
Sinn von § 7 Abs. 1 Nr. 4 BuchpreisbindG.

Danach gilt die Preisbindung nur für "Mängelexemplare, die verschmutzt oder 
beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen." Das Gericht hat es 
abgelehnt, den Mängelstempel als Mangel im Sinne des Gesetzes zu verstehen. 
Hier gilt: Ein sonstiger Mangel muß mit einer Verschmutzung oder Beschädigung 
vergleichbar sein. Erst ein solcher Mangel sei Voraussetzung für eine 
Kennzeichnung des betreffenden Buches als Mängelexemplar. Zudem sei § 7 Abs. 1 
Nr. 4 als Ausnahmetatbestand ohnehin eng auszulegen.

Fundstelle: GRUR 2005, H. 11, S. 965-967, NJW 2005, H. 46, S. 3359 f.

Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de



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