Ein Lehrstuhl der Universität München veranstaltet ein webbasiertes Seminar in
Zusammenarbeit mit einer amerikanischen Universität. Studierende von beiden
Universitäten nehmen am Seminar teil, müssen die gleichen Leistungsnachweise
erbringen und sollten daher den gleichen Zugang zu der Kursliteratur haben.
Der Seminarleiter in München fragt nun, ob es zulässig ist, einzelne Aufsätze
aus elektronischen Zeitschriften, die die UB München, nicht aber die
amerikanische UB abonniert hat, den Kursteilnehmern auf der Webseite des
Seminars (E-learning-Umgebung WebCT; der Zugang ist passwortgeschützt, es
handelt sich also um einen geschlossenen Kreis) zur Verfügung zu stellen. Ich
meine, verstanden zu haben, dass dies in Deutschland zulässig ist, bin aber
völlig unsicher, wie es im Falle einer solchen internationalen Veranstaltung
aussieht.