Liebe Kollegen und Kolleginnen,
irgendwann habe ich einmal gehört bzw. verstanden, dass derjenige, der zuerst z.B. ein Buch, dessen Urhberrechte erloschen sind, digitalisiert, auch die Urheberrecht
an diesem digitalisierten Buch besitzt. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt?
Hintergrund: Wir besitzen einen großen Altbestand, und immer mehr Institutionen möchten Fotos oder ganze Bücher aus unserem Bestand digitalisieren. Auf meine
Nachfrage hin heißt es dann oft, das Digitalisat solle in den eigenen Bestand aufgenommen werden.
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
Mit den besten Grüßen
Monika Lübcke
VIZ Charlottenburg-Wilmersdorf
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