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Re: [InetBib] Urheberrecht an digitalisierten Werken



Ein hübscher Gedanke: dann muß ein Islamist bloß die Bibel oder die Thora digitalisieren, schon sind diese Werke in der elektronischen Welt gesperrt.

MbG
Marius Luta

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

irgendwann habe ich einmal gehört bzw. verstanden, dass derjenige, der zuerst z.B. ein Buch, dessen Urhberrechte erloschen sind, digitalisiert, auch die Urheberrecht an diesem digitalisierten Buch besitzt. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? Hintergrund: Wir besitzen einen großen Altbestand, und immer mehr Institutionen möchten Fotos oder ganze Bücher aus unserem Bestand digitalisieren. Auf meine Nachfrage hin heißt es dann oft, das Digitalisat solle in den eigenen Bestand aufgenommen werden. Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.

Mit den besten Grüßen
Monika Lübcke

VIZ Charlottenburg-Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin

Tel.: 030/9029-12420
Fax: 030/9029-12228

E-Mail: viz@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Die E-Mail-Adresse ist nicht als elektronische Signatur geeignet.






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Marius Luta

Universitätsbibliothek Frankfurt am Main
Tel. 069/798-39281



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