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Re: [InetBib] Urheberrecht und Abstrakt
- Date: Mon, 19 Sep 2005 20:02:41 +0200 (CEST)
- From: Lars Aronsson <lars@xxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Urheberrecht und Abstrakt
Eric Steinhauer schrieb:
> hier eine interessante Entscheidung des LG Frankfurt. Die
> Erstellung eines Abstrakts stellt keinen UrheberrechtsverstoÃ
> dar. Damit macht das Gericht deutlich, daà Inhalte und
> wissenschaftliche Erkenntnisse als solche keinen Schutz
> genieÃen. Wenn man also seinen Katalog mit Abstrakts anreichern
> will, dann werden keine Rechte der Autoren des besprochenen
> Werkes verletzt. Gefragt werden muà allein der Verfasser des
> Abstrakts als SchÃpfer dieses geistigen Werkes.
Der Fall in Frankfurt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040054.htm)
handelt um ein Website das eigene Kurzreferate von FachaufsÃtzen
verfasst und verÃffentlicht. Wenn diese mehr als ein paar WÃrter
lang sind, sind sie selbst urheberrechtlich geschÃtzt und man kann
sie nicht frei in jedem Bibliothekskatalog weitergeben.
Um ganz frei "seinen Katalog mit Abstrakts anreichern" zu kÃnnen,
muss man diese selbst Verfassen. Ist es gewÃhnlich dass
Bibliothek(ar)e ihre eigene Referate schreiben? Wer bekommt dann
das Urheberrecht, der Bibliothekar oder die Bibliothek?
Ich sehe eine MÃglichkeit fÃr die Wikimedia Stiftung ein neues
Projekt anzulegen: Wikiabstracts, wo Freiwillige Referate Ãber
Romanen, FachbÃchern und AufsÃtzen schreiben und als frei
verÃffentlichen kÃnnen. NatÃrlich hat Jakob Voss dieses schon in
2004 vorgeschlagen, http://meta.wikimedia.org/wiki/WikiAbstracts
"Since translation does require the authors permission and
abstracting does not WikiAbstracting is possibly the better
choice."
--
Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
Aronsson Datateknik - http://aronsson.se
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.