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Re: [InetBib] Urheberrecht und Abstrakt



Eric Steinhauer schrieb:

> hier eine interessante Entscheidung des LG Frankfurt. Die 
> Erstellung eines Abstrakts stellt keinen Urheberrechtsverstoà 
> dar. Damit macht das Gericht deutlich, daà Inhalte und 
> wissenschaftliche Erkenntnisse als solche keinen Schutz 
> genieÃen. Wenn man also seinen Katalog mit Abstrakts anreichern 
> will, dann werden keine Rechte der Autoren des besprochenen 
> Werkes verletzt. Gefragt werden muà allein der Verfasser des 
> Abstrakts als SchÃpfer dieses geistigen Werkes.

Der Fall in Frankfurt (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040054.htm) 
handelt um ein Website das eigene Kurzreferate von FachaufsÃtzen 
verfasst und verÃffentlicht.  Wenn diese mehr als ein paar WÃrter 
lang sind, sind sie selbst urheberrechtlich geschÃtzt und man kann 
sie nicht frei in jedem Bibliothekskatalog weitergeben.

Um ganz frei "seinen Katalog mit Abstrakts anreichern" zu kÃnnen, 
muss man diese selbst Verfassen.  Ist es gewÃhnlich dass 
Bibliothek(ar)e ihre eigene Referate schreiben?  Wer bekommt dann 
das Urheberrecht, der Bibliothekar oder die Bibliothek?

Ich sehe eine MÃglichkeit fÃr die Wikimedia Stiftung ein neues 
Projekt anzulegen: Wikiabstracts, wo Freiwillige Referate Ãber 
Romanen, FachbÃchern und AufsÃtzen schreiben und als frei 
verÃffentlichen kÃnnen.  NatÃrlich hat Jakob Voss dieses schon in 
2004 vorgeschlagen, http://meta.wikimedia.org/wiki/WikiAbstracts

  "Since translation does require the authors permission and 
   abstracting does not WikiAbstracting is possibly the better 
   choice."


-- 
  Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
  Aronsson Datateknik - http://aronsson.se



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