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[InetBib] Benutzungsgebühren NRW
- Date: Fri, 16 Sep 2005 12:12:36 +0200 (CEST)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Benutzungsgebühren NRW
Liebe Liste,
in Heft 33 des GVBl. NRW findet sich die
"Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bereich Information, Kommunikation, Medien
nach § 30 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-IKM NRW)
vom 18. August 2005
Quelle: http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2005/Ausg33/AGV33-4.pdf
Sie löst die Hochschulbibliotheksgebührenordnung (HBGO) vom 27. Okotber 2002 ab.
Bemerkenswert an der neuen Rechtsverordnung ist
§ 1 ( Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen durch Hochschulen
und zentrale Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums)
(1) Die Benutzung der Einrichtungen nach § 30 Abs. 1 Hochschulgesetz ist für die Mitglieder und
Angehörigen der Hochschule grundsätzlich gebührenfrei. Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der
Benutzung der Einrichtungen nach § 30 Abs. 1 Hochschulgesetz können Gebühren erhoben werden.
(2) Hochschulen und zentrale Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums werden
ermächtigt, durch eigene Gebührenordnungen Gebührentatbestände, Gebührensätze sowie
Ermäßigungs- und Erlasstatbestände zu regeln, soweit in dieser Rechtsverordnung nichts anderes
bestimmt ist. Für die Gebührenordnungen finden die §§ 3 bis 6, 9 bis 22, 25 Abs. 1 und 26 bis 28 des
Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Anwendung.
Liest man die Ermächtigung des Abs. 2 mit Abs. 1 zusammen, dann können die Hochschulbibliotheken von ihren externen Nutzern (das wären wohl auch NRW-Hochschulangehörige anderer Hochschulen) eine Benutzungsgebühr verlangen, eine entsprechende Rechtsgrundlage freilich vorausgesetzt.
Die alte HBGO war hier deutlich abschließender formuliert. Aber nun: Die Begehrlichkeiten wachsen...
Schönes Wochenende
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.