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[InetBib] Richter ruegen die Universitaet Bremen



Liebe Kollginnen und Kollegen,

"to whom it may concern"!

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Richter rügen die Universität
(Weserkurier 13.09.2005)

BREMEN. Rüffel für die Uni Bremen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit einer einstweiligen Verfügung das Besetzungsverfahren für die Leitung der Uni-Bibliothek gestoppt. Grund: Die Chancengleichheit sei nicht gewährleistet gewesen. Geklagt hatte ein Direktor der Universitätsbibliothek Münster.Seit 2004 ist die Leitung der Universitätsbibliothek ausgeschrieben. Eine Stelle, die mit B2 dotiert ist, einem Jahresgehalt von rund 74 000 Euro plus Zuschlägen. Von den Bewerbern wird eine mehrjährige Leitungserfahrung in einer wissenschaftlichen Bibliothek erwartet. Gemeldet haben sich 15 Personen, darunter Harald Buch, der in der Universitätsbibliothek Münster eine Abteilung mit 30 Personen leitet. Ihn hat gewundert, dass er vor dem Hintergrund seines Profils noch nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. Sein Verdacht, dass im Verfahren nicht nur auf die Qualität geschaut worden sei, war so ausgeprägt, dass er sich nach Gesprächsversuchen mit der Uni-Leitung einen Rechtsanwalt genommen hat. Und vor Gericht zog. In erster Instanz lehnte es das Verwaltungsgericht ab, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, jetzt in zweiter Instanz gab aber das OVG dem Kläger recht.Das Oberverwaltungsgericht hat für seine Entscheidung vor allem zwei Punkte betrachtet, berichtet Sprecher und Richter Hans Alexy. Erstens hat sich das Gericht den Ausschreibungstext angesehen, zweitens die Unterlagen des Klägers und der Bewerberin, die den hoch dotierten Job letztlich bekommen sollte. Alexy: "Nach Einschätzung der Richter hätte der Antragsteller zumindest eine Vorstellungschance bekommen sollen." Ob es dazu tatsächlich kommt, ist bis zum Ende des Hauptverfahrens unklar, jetzt ging es zunächst darum, das Bewerbungsverfahren zu stoppen. Nach Auskunft eines Uni-Sprechers will die Auswahlkommission, die für das Bewerbungsverfahren zuständig ist, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, ehe über die nächsten Schritte entschieden werde. Harald Buch geht unterdessen nicht davon aus, dass er nach der Auseinandersetzung noch eine Chance auf den Posten hat. Nicht nur aus fachlicher Sicht für den Bewerber eine ärgerliche Sache, sondern auch privat: Der Bremer pendelt seit elf Jahren zum Job nach Münster.
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Quelle: http://www.presse.uni-bremen.de/pressespiegel/index.php3
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Mit freundlichen Gruessen,
Burkard Rosenberger

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Dipl. Math. Burkard Rosenberger
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