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Re: OT: Entlastungsvermerk bei Exmatrikulation



Liebe Frau Scholle,

wir haben zwischenzeitlich versucht, dieses Problem durch eine Koppelung von Entlastungsvermerk und Ausgabe der Diplomurkunde etc. zu lösen. Hier gibt es leider erhebliche rechtliche Probleme. In Kürze: Die Studierenden haben einen Rechtsanspruch auf ihr Abschlußzeugnis, unabhängig von offenen Bibliotheksvorgängen. Also eine Art Laufzettel für die Herausgabe des Abschluszeugnisses ist rechtlich nicht haltbar.

MfG

M. Walter

Ulrike Scholle schrieb:

Liebe KollegInnen,

in vielen Uni-Bibliotheken war/ist es üblich, dass Studierende sich vor
ihrer Exmatrikulation einen Entlastungsvemerk der UB bescheinigen lassen
mussten.
Meine Frage an Sie ist: Welche Bibliothek hat dies (in letzter Zeit)
abgeschafft? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Gibt es Probleme, falls einE StudierenderE exmatrikuliert wird und hat noch nicht zurückgegebene
Medien / offene Gebühren? Wie häufig kommt es vor, dass die Adresse
nicht mehr zu ermitteln ist, wenn wir Mahnbescheide verschicken? Wie
hoch ist der heutige gegenüber dem früheren Aufwand?



Es wäre hilfreich, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen. Mit Dank im Voraus und besten Grüßen,
U. Scholle
UB Duisburg-Essen





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