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Re: AW: AW: Dauerleihgabe



Liebe Frau Bargmann,
Sie haben es aus meiner Sicht praezise auf den Punkt gebracht: Bei der
Dauerleihgabe verwaltet die Bibliothek treuhaenderisch fremdes Eigentum
(und macht dies ggf. zu den vom Geber gewuenschten Bedingungen
auch der Benutzung allgemein zugaenglich). Bei der Dauerausleihe gewaehrt
die Bibliothek eine i.d.R. unbefristete Ausleihe von Medien (z.B. an den
Arbeitsplatz von
Mitarbeitern der Bibliothek oder der Hochschule), gekoppelt i.d.R. an die
Moeglichkeit des direkten Rueckrufs oder der Einsichtnahme durch andere
Nutzer vor Ort.

  Mit freundlichem Gruss

   Mario Kowalak

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   Freie Universitaet Berlin     Mario Kowalak
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On Thu, 7 Jul 2005 monika.bargmann@xxxxxxxxxxxxxxxx wrote:

> Liebe KollegInnen,
>
> ich persönlich würde zwischen dem hier geschilderten (=Dauerleihe) und
einer
Dauerleihgabe unterscheiden. Eine Dauerleihgabe ist für mich, wenn eine
andere
Institution oder Person Bestände in den Bestand der Bibliothek einbringt,
aber
eben nicht als Geschenk, sondern als Leihe ohne Befristung bzw. mit einer
sehr
langen Befristung (dreißig Jahre o.Ä.).
>
> beispielsweise die Dauerleihe der Goethe-Gesellschaft an die HAAB, Vertrag
siehe www.goethe-gesellschaft.org/aktuelles/5_Vertrag_GG_SWKK.pdf
> Ich zitiere: "§1 Leihgabe: Die GG überlässt der Herzogin Anna Amalia
Bibliothek
der SWKK (im folgenden HAAB abgekürzt) ihre Bibliothek als Leihgabe auf
unbestimmte
Zeit (Dauerleihgabe). [...] § 3 Registratur: Die Bücher der GG werden in den
Katalogen der HAAB als Eigentum der GG registriert und als solche kenntlich
und
auffindbar sein.[...]"
>
> Die Frage ist, welche von diesen beiden Dingen die Kollegin Stscherbina
gemeint hat.
>
> Mfg, Monika Bargmann
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Reinhard Koch
> Gesendet: Donnerstag, 07. Juli 2005 12:05
> An: Internet in Bibliotheken
> Betreff: Re: AW: Dauerleihgabe
>
> Hallo, Frau Reschke,
>
> ich war sehr erstaunt, wie viel Detailliertes man hierzu auch auf die
> Schnelle sagen kann.
>
> In der von mir betreuten Bibliothek nenne ich Dauerleihen solche, die an
> Mitarbeiter im Haus zur Nutzung am Arbeitsplatz ausgeliehen wurden
> _ohne_ eine bestimmte Frist. Wenn ein Benutzer der Bibliothek das Buch
> haben möchte, frage ich beim Mitarbeiter, ob er es zur Zeit (noch)
> braucht. Meistens biete ich dem Benutzer an, er/sie soll mich nach zwei
> Tagen mal anrufen und fragen, ob er es bekommen kann.
>
> Vom Begriff her: Dauerleihen in Ihrem Sinn wären m.E. dann aber _alle__
> Leihen, die für eine bestimmte Dauer erfolgen, eben "Dauer-Leihen". In
> meinem Verständinis heißt aber Dauerleihe eine Leihe, deren Dauer eben
> _nicht_ terminlich begrenzt ist.
>
> Viele Grüße aus Frankfurt von Reinhard Koch
>
>
> Reschke, Edith wrote:
> >
> > Liebe Frau Stscherbina,
> >
> > Ich habe auch keine offizielle Quelle für eine Definition zur Verfügung
...
> --
> Reinhard Koch, Dipl.-Bibliothekar
> Universität Frankfurt, Bibliothek Gesellschafts- und
>  Erziehungswissenschaften, Abt.: Didaktisches Zentrum
> Robert-Mayer-Straße 5, 60325 Frankfurt, 3. Stock, Zi. 301
> Tel.: 0 69 / 798 - 2 35 95
> http://www.uni-frankfurt.de/fb04/fb/bibliothek/bibliothek_did.html
>


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