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OT:arbeitsgelegenheit



Liebe Frau Hermes, es ist schön zu hören, dass solche Maßnahmen auch zur
gegenseitigen Zufriedenheit laufen können. Es bleibtaber gerade bei
Ihrer Arbeitsaufgabe für den MAE-Mitarnbeiter immer zu bedenken, dass
die Einsätze keine Pflichtaufgaben der Einrichtung betreffen dürfen. Die
zeitgemäße und schnelle Zurverfügungstelung aller Ressourcen einer
Bibliothek für Lehre und Forschung sollte idealerweise eine
Pflichtaufgabe im UB-Bereich sein und über reguläre Arbeitsverhältnisse,
Werkverträge, Honoraraufträge, wissenschaftliche Förderprogramme
geregelt werden, was sowohl für Ihren Status als wissenschaftliche
Einrichtung, als auch für den Status der Mitarbeiter als Arbeitnehmer
wichtig wäre. (Sonst könnte man bald den ganzen Universitätsbetrieb mit
all ihren Einrichtungen als großes ABM-Projekt für arbeitslose
Abiturienten, Realschüler, Hauptschüler, Akademiker usw. sehen...). Um
das ständige Einfordern und Beantragen von Geldern mit einem anderen
Status müssen wir eben selbst kümmern. Geschenkt bekommen wir leider nur
etwas, was uns irgendwie auch herabsetzt -
Inzwischen wird mit MAE nicht nur die Schaffung regulärer
Arbeitsverhältnisse unterwandert, sondern auch die Schaffung reguäler
Ausbildungsverhältnisse:
http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/06/01/26718/index.html
Viele Grüße
--
      Jana Haase

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