[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Antwort der KEB im BIB: auf Anfrage zum TV öD
- Date: Tue, 24 May 2005 20:40:20 +0200
- From: "Kristina Lippold" <KristinaLippold@xxxxxx>
- Subject: Antwort der KEB im BIB: auf Anfrage zum TV öD
""B. Mühlberg"" <muehlbergffm@xxxxxx schrieb am 19.05.05 09:20:42 in
Forumoeb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Umsetzung des neuen Tarifvertrags für Kommunen und den Bund rückt
allmählich näher und ich frage mich, ob nicht auch in FORUMOEB darüber zu
sprechen wäre - mich beschäftigt die Veränderung sehr.
Die bestehenden BAT-Dotierungen werden in der Summe in etwa überführt
werden, doch bleibt leider völlig außer acht, dass bei einem Stellenwechsel
dramatische Verschlechterungen bevor stehen.
Ein Beispiel: bisher BAT IVa wird übergeleitet in E10, bei einer
Betriebszugehörigkeit von beispielsweise 10 Jahren wird die Zuordnung in
Entwicklungsstufe 5 erfolgen und damit die Dotierung 3.380 Euro betragen.
Bewirbt sich diese Bibliothekarin auf eine höhere Stelle, also
beispielsweise nach E11, so erfolgt die Einstufung in die Stufe 2 (= 2.700
Euro) oder bei guter individueller Verhandlung in Stufe 3 (= 2.900 Euro). In
beiden Fällen handelt es sich trotz Aufstieg und damit sicherlich auch
verbundener zusätzlicher Verantwortung (Leitung einer Bibliothek) um eine
Gehaltseinbuße von 20 bzw. 14 %. Wenn sich eine Kommune also durchringt, die
freie Stelle wiederzubesetzen, so ist sie verständlicherweise um Einsparung
bemüht, wird also wenig Spielraum für Verhandlungen bieten (können).
Durch den neuen Tarifvertrag werden also Aufstiege finanziell so
unattraktiv, dass man eher festgenagelt wird an der bisherigen Position und
die beschworene Flexibilität mindestens erschwert wird.
Abhilfe würde nur geschaffen werden können, wenn ein ?stufengleicher
Aufstieg? möglich würde, also von E10, Stufe 5 auf E11, Stufe 5.
Noch eine weitere Folge des Tarifvertrages: für Gehälter ab E9 (BAT Vb) wird
die jährliche Einmalzahlung (Weihnachts- und Urlaubsgeld) nicht 90 sondern
nur 80 % betragen, ab E13 (BAT II) sogar nur noch 60 %. Das ist sicherlich
nicht gerecht, wenn auch noch am ehesten zu verschmerzen.
Noch sind die Verhandlungen nicht abgeschlossen, ich denke, es macht Sinn,
wenn alle sich Gedanken machen und auf die Verhandlungspartner einwirken
könnten
Beste Grüße,
B. Mühlberg
Liebe Leser von Forumoeb und INETBIB,
in Forumoeb hat sich in der letzten Woche ein Anfang einer Diskussion zum
Thema Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV öD) ergeben.
Die dort genannten Zahlen mögen für den geschilderten Einzelfall dem
momentanen Wissensstand entsprechen. Es gibt jedoch noch so viele ?Aber?, dass
wir, die Kommission Eingruppierung und Besoldung im BIB hier kurz eine eher
generelle Stellungnahme abgeben möchten.
Gerade im Bereich der Bibliotheken enthält das derzeitige Eingruppierungsrecht
des BAT zahlreiche Restriktionen: die Eingruppierung hängt vom Bibliothekstyp,
der Ausbildung, von Bestands- und Ausleihzahlen oder der Zahl der
unterstellten Mitarbeiter mit einer bestimmten Vergütungsgruppe ab...
Daher haben viele Mitarbeiter Hoffnungen in die Reform des Tarifrechts
gesetzt, deren erste Ergebnisse nun seit Februar 2005 vorliegen. Wenn man
dieses Reformvorhaben beschreiben will, so muss man die vielfältige
Ausgangslage (Angestellte/Arbeiter, Bund/Kommunen, West/Ost, Hunderte von
Berufsgruppen und Sonderregelungen usw.) den ebenso großen Erwartungen an den
neuen Tarifvertrag gegenüberstellen, muss Besitzstandswahrung ebenso wie die
berechtigten Interessen der neueinzustellenden Mitarbeiter ("Mehr Geld fuer
Jüngere"!) berücksichtigen - also in etwa die Quadratur des Kreises versuchen.
Die Alternative dazu heißt Beibehalten des BAT oder auch ?Bleibt alles
tüttelig?.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht nicht viel mehr als ein Fundament, dieses
wird nach und nach aufgestockt. Auf der Seite www.bib-info.de finden Sie die
wichtigsten bisherigen feststehenden Texte, die neuen Entgelttabellen etc.
Auch die tarifschliessenden Parteien(Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände)
haben natürlich Informationsmaterial veröffentlicht. Dies sind jedoch alles
Zwischenstände, die immer unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der nach wie vor
andauernden "Redaktionsverhandlungen" stehen (diese werden bis in den
September hinein andauern!) - d.h. auch bisher schon Veröffentlichtes kann
zurückgezogen und korrigiert werden.
Bekannt sind derzeit bereits die Überleitungstabellen.
Diese dienen jedoch nicht der Eingruppierung von Tätigkeiten, sondern
eigentlich nur der Überleitung vom alten auf das neue System und der
materiellen Besitzstandswahrung der derzeit Beschäftigten.
Ebenso bekannt sind die Regelungen über die Höhe von Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, der zukünftigen Sonderzahlung
Vieles ist überhaupt noch nicht abschließend verhandelt.
Noch nicht bekannt sind z.B. die folgenden Regelungen, auf die in der Mail
Bezug genommen wird:
- Kriterien für die Eingruppierung (Tätigkeitsmerkmale) für die einzelnen
Entgeltgruppen
- Anerkennung von Beschäftigungszeiten, die bei anderen Arbeitgebern
zurückgelegt worden sind
- Die Einzelheiten der erstmalig im öffentlichen Dienst flächendeckend
eingeführten Leistungsanreize (Leistungszulage und -prämie), aber auch das
Beschleunigen (im negativen Fall auch Hemmen) von Stufenaufstiegen
- Regelungen über die neuen Führungselemente ?Führung auf Zeit / auf Probe?
Wenn hier eine Diskussion über Vor- und Nachteile des TV öD geführt werden
soll, müssen diese Regelungen bekannt sein und mitbedacht werden.
Im Einzelnen möchte ich zum dargestellten ?Fall? noch Folgendes anmerken: In
die E10 werden unter anderem die Mitarbeiter übergeleitet, die eine originäre
IVa haben ? im Bibliotheksbereich die ?Spitzeneingruppierung?, im wB-Bereich
schon außertariflich. Eine Eingruppierung in BAT III mit Überleitung in E11
ist derzeit auch für Bibliotheksleiter in öBs mit reiner bibliothekarischer
Tätigkeit nicht möglich. Also kann schon die Eröffnung aller Entgeltgruppen
für alle Berufsgruppen eine Verbesserung der Eingruppierungsmöglichkeiten mit
sich bringen.
Die neue Regelung zur Sonderzahlung enthält eine deutliche soziale Staffelung
und sie sieht wieder einen Rechtsanspruch für alle Mitarbeiter vor - im
Bundesbereich haben wir derzeit nur eine ?Gnadenregelung? für neu eingestellte
Mitarbeiter. Und für die Mitarbeiter im einfachen und mittleren Dienst wird
die Summe der Sonderzahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit über dem jetzigen
Betrag liegen. Außerdem wird die Sonderzahlung dynamisiert, während das
derzeitige Weihnachtsgeld auf dem Stand von 1994 eingefroren ist.
Ich wünsche uns eine Diskussion, die Chancen und Risiken des neuen SYSTEMes
beleuchtet, die den Einzelfall mit nachteiligen Veränderungen mit bedenkt,
aber auch die positiven Effekte würdigt.
Mit freundlichen Grüßen
--
Kristina Lippold
Vorsitzende der Kommission Eingruppierung und Besoldung des BIB e.V.
Die Kommission Eingruppierung und Besoldung beschäftigt sich mit Anfragen von
Mitgliedern,
die Eingruppierungsfragen für Angestellte und Besoldungsfragen für Beamte/-in
nen in wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken betreffen.
www.bib-info.de
http://www.bib-info.de/mitglied/bib-aufnahmeantrag.html
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.