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Re: Checkliste fuer E-Texte
> Dort finden wir unter anderem in einem Beitrag von 1999,
> dass vor dem 1.7.1980 erschienene Editionen dem derzeit
> 25jaehrigen Leistungsschutzrecht nicht unterliegen.
Umkehrschluß: Alles danach Erschienene wird jetzt erst nach
und nach (wieder) frei werden. Wobei man noch hervorheben
sollte, daß die eigentlichen Urheber, die Editoren, oft
wahrscheinlich keine Probleme mit einer Weiterverwertung
der Texte hätten, wohl aber die Rechteinhaber.
Michael Mühlenhort
Uni Freiburg
Klassikerwörterbuch und Freiburger Anthologie
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.