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Re: SZ-Polemik gegen "fragwuerdige" Anreicherung von Katalogen
Es wird nicht zuviel, sondern noch viel zu wenig
angereichert!
Zum Thema vgl. umfassend hinsichtlich der Online-Quellen:
http://wiki.netbib.de/coma/EnrichedContent
Gleichwohl wird man sich natuerlich von
bibliotheksjuristischer Seite unabhaengig von dem
weitgehend albernen Artikel die Frage stellen muessen,
welchen rechtlichen Bindungen die Katalogisierung und die
bibliographischen Initiativen der oeffentlichrechtlich
verfassten Bibliotheken unterliegen.
Wenn die "Flucht ins Privatrecht" nicht alles absegnet, was
gemacht wird, wird man nicht umhin kommen, an den
grundrechtlichen Gleichheitssatz und die Prinzipien der
Neutralitaet und der Chancengleichheit zu erinnern. Die
benannten Taetigkeiten spielen sich also meines Erachtens
nicht in einem von den Grundsaetzen des oeffentlichen
Rechts voellig befreiten Raum ab.
Dies koennte dazu fuehren, dass folgende geschuetzte
Rechtspositionen zu beachten sind:
* des Anbieters von Rezensionen, der ebenfalls Inhalte in
die Kataloge einbringen will
* des Autors/Verlags, der sich im Nachteil sieht, weil zu
seinem Buch keine angereicherten Inhalte vorhanden sind
* des Anbieters eines Online-Angebots, der von
landesbibliographischen
Unternehmungen/Archivierungsinitiativen ignoriert wird
usw.
Klare und nachvollziehbare faire Regeln duerften auch vor
Gericht Bestand haben.
Die Verlinkung von Bibliothekskatalogen zu Rezensionen ist
wahrscheinlich kein Tatbestand, der von der
Gegendarstellungs-Regelung des Mediendienste-Staatsvertrags
erfasst wird. Wuerde aber gegenueber dem
Online-Rezensionsjournal eine Gegendarstellung
durchgesetzt, so sollte diese fairerweise auch im Katalog
verlinkt werden.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.