[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Nutzungsgebuehren fuer Nicht-Hochschulmitglieder



Wenn ich mich recht erinnere, ist (oder war) es in NRW folgendermaßen: Da die Hochschulen und damit auch die Hochschulbibliotheken vom Land (und damit vom Steuerzahler) finanziert werden, stehen die Universitätsbibliotheken nicht nur den Studiereden und dem Hochschulpersonal offen, sondern jedem interessierten Bürger (meist im näheren Umland ? d.h. aus dem Stadtgebiet oder den angrenzenden Landkreisen).

 

So kenne ich es aus Köln, Bonn und auch Münster. Lediglich die Lehrbuchsammlungen waren allein für die Studentinnen und Studenten reserviert.

 

Ich finde es da schon bedenklich, wenn viele Bibliotheken in der aktuellen Inetbib-

Diskussion melden, dass Sie von externen Kunden Gebühren verlangen und dies sogar in Benutzungsordnungen festgehalten ist.

 

Zumal nehmen eine Reihe wissenschaftlicher Bibliotheken auch landesbibliothekarische Aufgaben wahr, sind also nicht allein Hochschulbibliotheken.

 

Und was ist ein externer Nutzer ? sind damit eingetragene Gasthörer oder Teilnehmer von ?Studium im Alter? ausgeschlossen?

 

Aus Bad Driburg grüßt Sie
Ihr Klaus Hornbach

		
---------------------------------
Gesendet von Yahoo! Mail - Jetzt mit 250MB kostenlosem Speicher


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.