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Re: Benutzergebühren und Baden-Württemberg



On Tue, 22 Mar 2005 14:19:36 +0100 (CET)
 Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx> wrote:
> Danach
> müssen die Hochschulbibliotheken "allgemein zugängliche"
> wissenschaftliche Bibliotheken sein, vgl. § 2 Nr. 1 LVO.
> Dieser Passus unterstreicht, daß große wissenschaftliche
> Bibliotheken Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen. Was
> ist gar mit Bibliotheken, die zugleich
> landesbibliothekarisch tätig sind? Das ist in
> Baden-Württemberg bei Hochschulbibliotheken zwar nicht
> gegeben, in anderen Ländern aber ein Problem bei der
> Einführung von Gebühren. 

Ich kann nur einmal mehr meinen Abscheu gegenueber den
wiss. Bibliotheken zum Ausdruck bringen, die bei externen
Benutzern abkassieren. Einmal mehr die uebliche Heuchelei:
von "Open Access" schwallen, aber bei Gebuehren hinlangen.

Die ULB Duesseldorf erhebt als "Landesbibliothek" seit
Jahresanfang Gebuehren fuer externe, ohne diesen zu
ermoeglichen, das Hochschul-WLAN oder die lizenzierten
Datenbanken zuhause zu nutzen.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.