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RE: Wörterbücher und Urheberrecht



Guten Tag,
hallo Herr Aronsson,

die schlichte Antwort ist "Ja, Urheberschutz besteht".

Früher (vor 1995) war das mal streitig.
Inzwischen steht es steht so im  Gesetz:

Urheberrechtsgesetz (Deutschland) § 4 Absatz 1:
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die
aufgrund
der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung
sind
(Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen
gegebenenfalls
bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige
Werke
geschützt.

Mit freundlichem Gruß
Ihr

Wolfgang Zimmermann

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Wolfgang Zimmmermann
Rechtsanwalt
PF 26 19 48
D 20509 Hamburg

Fon: 040 8187 80
Fax: 040 8187 90
mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
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-----Original Message-----
From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Lars Aronsson
Sent: Thursday, March 10, 2005 3:33 PM
To: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: Wörterbücher und Urheberrecht


Sind Wörterbücher und Wörterlisten in Deutschland urheberrechtlich
geschutzt?  Das Urheberrechtsgesetz setzt ja eine Forderung auf
Schöpfungshöhe vor, aber wo geht eigentlich die Grenze für die
Schöpfungshöhe solcher Werke?  Gibt es andere "verwandte Rechte" mit
kurzerer Schutzzeit (als Leben + 70 Jahre) für einfache Listen mit
Wörtern für Rechtschreibung?  Was mit Duden oder Wahrig? Gibt es
bekannte Rechtsfälle?


--
  Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
  Projekt Runeberg - freie nordische Literatur - http://runeberg.org/


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.