Liebe Liste!
Wir befassen uns mit einem grundlegenden Relaunch unseres Inter-, Intra- und Extranets. Dabei wurde auch die Frage nach Barrierefreiheit im Internet aufgeworfen.
Das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" sieht eine
solche Barrierefreiheit in §4 vor.
In wieweit ist dieses Gesetz verbindlich? Gibt es evtl. einen Ermessensspielraum? Wenn ja, wie sähe der aus?
Es ist hier einsehbar: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/BGBl102028s1467.pdf Seite 4
Weitere Quellen: http://www.einfach-fuer-alle.de/links/