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Re: Barrierefreies Internet



Hallo,

Wollschläger, Martin schrieb:
Liebe Liste!

Wir befassen uns mit einem grundlegenden Relaunch unseres Inter-,
Intra- und Extranets. Dabei wurde auch die Frage nach Barrierefreiheit
im Internet aufgeworfen.

Das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" sieht eine
solche Barrierefreiheit in §4 vor.
In wieweit ist dieses Gesetz verbindlich? Gibt es evtl. einen Ermessensspielraum? Wenn ja, wie sähe der aus?

"Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt § 10 Barrierefreie Informationstechnik. Die im Gesetz vorgesehene, weiterführende Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV NRW) trat am 1. Juli 2004 in Kraft und wurde auch schon kommentiert."
Quelle: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/lgg/index.html


Inwieweit dieses Gesetzt nun auf sie anwendbar ist, kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall ist dieses Gesetzt (bzw. vergleichbare Gesetze in anderen Bundesländern) für öffentliche Institutionen anwendbar.


Es ist hier einsehbar: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/BGBl102028s1467.pdf
Seite 4

Trotzdem sollten Sie meines erachtens zumindest die technischen Grundlagen einer barrierefreien Internetseite anwenden, denn diese sind in Zunkunft sehr wichtig.

Weitere Quellen:
http://www.einfach-fuer-alle.de/links/

MfG

Thomas Fedder


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.