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Re: Handschriftenbibliotheken begreifen Open Access nicht



Lieber Herr Graf
es ist gut, dass Sie nicht müde werden, auf Fehlinterpretationen des Open-Access-Gedankens hinzuweisen, die dann zu Handlungen (z.B. Gebührenordnungen und Nutzungseinschränkungen) führen, die OA pervertieren. Ob die /Weimarer Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang
mit Digitalisaten aus Nachlässen in Archiven und Bibliotheken /diesen von Ihnen kritisierten Tatbestand erfüllen, sei dahingestellt (vermutlich ja). Ich will nur auf einen Punkt hinweisen, der vielleicht Anlass zu einer breiteren Diskussion werden könnte und der vielleicht auch Sie veranlassen könnte, Ihr Verständnnis von "gemeinfreiem Kulturgut" noch einmal zu bedenken. Vermutlich ist die Abhandlung von A. Chander; M. Sunder: The romance of the public domain. In: California Law Review, Vol. 92, 2004 bekannt ( http://ssrn.com/abstract=562301- von dort der Volltext herunterladbar). Dort wird als romantische Vorstellung von public domain/commons (gemeinfreies Kulturgut ja ganz passend) kritisiert, dass der unrestringierte öffentliche Zugang zu den Formen des Commons nie aus sich heraus die Chancen- und Nutzengleichheit aller geregelt hat, sondern eher Asymmetrien in der Nutzung von commons bewirkt. Vielmehr komme es darauf an, wie dieses Commons organisiert und ggfls. auch restringiert wird (auch wenn dies die Asymmetrien nicht per se beseitigt). So hat ja in der jüngeren Vergangenheit das Reklamieren des nativen Wissens von "Entwicklungsländern" als global commons weniger dazu geführt, dass sich eine native Wissensindustrie entwickeln konnte (da die Voraussetzungen technischer, organisatorischer etc. Art nicht da waren), sondern dass sich z.B. die großen Pharmakonzerne dieses Wissen zur Herstellung neuer Produkte uneingeschränkt bedienen konnten. Dazu gibt es inzwischen ja genug Gegenreaktionen, über freiwillige oder auch gesetzlich geregelte Vereinbarungen im Interesse dieser Länder. Hier ist eventuell der Begriff des property commons nützlich (als Gegenbegriff zu uncommon prperty). Könnte durch OA nicht eine vergleichbare Entwicklung entstehen, dass die gänzliche Freizügigkeit in de Verfügung dessen, was im Commons ist, zu Aneignungsprozessen führt, die nicht unbedingt wieder im Interesse der Erweiterung des Commons sind (oder doch?). Creative Commons versucht ja durch die Differenzierungen in der Verfügung über publiziertes Wissen darauf zu reagieren. Lagen den Weimarer Empfehlungen vielleicht auch solche Überlegungen zugrunde? Ob dort die nrichtigen Schlüsse gezogen wurden (z.B. 5c und 7), weiss ich auch noch nicht. Aber immerhin - die Aufgabe der Strukturierung des Commons bleibt bestehen. Wie wird das gesehen? Die oft nur dichotomisch geführt Diskussion zwischen property einerseits und commons andererseits erweist sich vielleicht doch als zu kurz gegriffen. Sorry für diesen Beitrag, der hoffentlich nicht als zu off-topic angesehen wird.
RK


Klaus Graf wrote:

http://archiv.twoday.net/stories/549953/

Klaus Graf





-- Prof. Dr. Rainer Kuhlen Department of Computer and Information Science - University of Konstanz Box D 87 email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx [also: rk_iw@xxxxxx] URL: http://www.kuhlen.name Phone Univ.: ++49 (0)7531 - 882879; Fax: ++49 (0)7531 882048



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