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Re: Arbeitshygiene/Luftfeuchtigkeit
- Date: Wed, 23 Feb 2005 00:02:28 +0100
- From: "Andrea Kinzelmann" <ThAKinzelmann@xxxxxx>
- Subject: Re: Arbeitshygiene/Luftfeuchtigkeit
Liebe Frau Genest,
neben der in der DIN genannten Obergrenze von 60 % relativer
Luftfeuchtigkeit spielt auch die Temperatur/absolute Luftfeuchtigkeit
eine Rolle. Als Anhaltspunkte für die (menschliche) Behaglichkeitsgrenze
können die Angaben in der alten Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5
herangezogen werden.
Bei Lufttemperaturen von
* 20 Grad Celsius max. 80 % relative Luftfeuchtigkeit,
* 22 Grad Celsius max. 70 % relative Luftfeuchtigkeit,
* 24 Grad Celsius max. 62 % rel. Luftfeuchtigkeit
* 26 Grad Celsius max. 55 % rel. Luftfeuchtigkeit.
Für die ?Untergrenze? geben alle Vorschriften nichts Konkretes her. Das
Motto der Arbeitsstättenverordnung ?der Gesundheit zuträglich? findet
sich ähnlich auch in BG-Regelwerken, DIN/VDI-Vorschriften und in der
EG-Richtlinie Nr.? 90/270/EWG.
Als gesundheitlich zuträglich galten früher bei Raumtemperaturen von ca.
22 Grad Celsius etwa 35 ? 60 % relative Luftfeuchte. 35 % werden in
Altbauten (Ziegel o.ä.) auch während der Heizperiode meist locker
erreicht. In ?modernen? Beton-Glaskonstruktionen mit Klimaanlage sind
während der Heizperiode meist deutlich geringere
Luftfeuchtigkeitskonzentrationen zu beobachten ? über 30 % sind (mit
Befeuchtungsanlage und all den damit gegebenen mikrobiologischen Tücken)
hier schon hervorragend. Ohne Luftbefeuchtung kann die relative
Luftfeuchtigkeit unter 20 % sinken. Unter 20 % sind möglicherweise für
Bücher akzeptabel, aber auch bei geringer Luftzirkulation der Gesundheit
von ?Zweibeinern? sicher nicht mehr zuträglich.
Infos zu Raumklima und Raumklimatisierung finden sich in der
Arbeitsstättenverordnung und den dazu gehörenden
Arbeitsstättenrichtlinien sowie v.a. in der DIN/VDI 1946 Teil 2 und
nachrangig (vermutlich ? Lit. irgendwann mal gesichtet-) in der DIN 33403
(Klima am Arbeitsplatz) und in VDI 6022 (Nummer nicht ganz sicher, hier
technische Regelungen f. raumlufttechnische Anlagen u.a. auch
Hygieneinspektion/mikrobiologische Kontrollen).
Hoffen, das hilft Ihnen weiter - ?gemeinschaftliche? Grüße!
Dipl.-Bibl. Andrea Kinzelmann
u.
Dr. med. Thomas Kinzelmann
Arzt für Arbeitsmedizin
Internet in Bibliotheken <INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> schrieb am 22.02.05
09:57:36:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin gebeten worden, einmal nachzufragen, ob es Richtwerte für
Luftfeuchtigkeit in Bibliotheksräumen gibt, die die Zumutbarkeit für
Mensch
und Buch berücksichtigen?
Annekathrin Genest
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