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Urheberrecht an Inhaltsverzeichnissen? - war: Frage bzgl. Urheberrecht



On Fri, 28 Jan 2005 15:53:38 +0100
 jens.renner@xxxxxxxxxxxxx wrote:
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> 
> urheberrechtliche Fragen, in Körben oder in Ordnern,
> gehören nicht zu 
> jeder Bibliothekars Hausmacht.
> Daher darf ich unsere kluge Liste nutzen, um die Anfrage
> eines Professors 
> besser beantworten zu lassen, als ich es könnte.
> Denn meine spontane Antwort wäre: nein, da das "CETPM"  -
> 
> http://www.cetpm.de - eine kommerzielle Veranstaltung
> ist.
> Liege ich da richtig?

Keine Rechtsberatung, lediglich eine Meinung: Nein. Es ist
mir im urheberrechtlichen Schrifttum auch aus den USA
keinerlei Position bekannt, die Inhaltsverzeichnisse als
urheberrechtlich geschuetzt bezeichnen wuerde.
Ueblicherweise werden TOCs ohne Zustimmung des Verlags
oeffentlich in OPACs eingestellt.

Noch eine Kleinigkeit: Sollten Bibliothekare, wenn sie denn
nicht in der Lage sind, in urheberrechtlicher Literatur zu
recherchieren, unser Listenarchiv
(http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg24641.html)
oder Google zu bedienen, nicht in der Lage sein, einen
Betreff praegnant zu formulieren? Also nicht "Frage bzgl.
Urheberrecht" (unwesentlich besser als einfach "Anfrage"),
sondern etwa wie oben.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.