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Re: Ruecknahme der Zustimmung zur Veroeffentlichung auf einem Dokumentenserver



On Tue, 7 Dec 2004 22:03:45 +0100
 Jörg Prante <joergprante@xxxxxxxxxxxxx> wrote:

> Noch eine in meinen Augen interessante Variante bestünde
> darin, wenn 
> Fachbereiche in ihren Prüfungsordnungen die Diplomarbeit
> als Bestandteil der 
> Prüfungsunterlagen deklarieren. Prüfungsunterlagen
> unterliegen nicht dem 
> Urheberrecht, sondern sind amtliche Unterlagen, mit
> Vertraulichkeitsschutz 
> und allem drum und dran. Ohne Genehmigung des
> Prüfungsamtes läuft dann nicht 
> viel, weder Veröffentlichung noch Rücknahme.

Ich nehme davon Abstand, alles andere zu korrigieren und
beziehe mich auf diese Aussage, die ich mit Verlaub als
bluehenden Unsinn betrachten moechte. Es ist erstaunlich,
wie man in wenigen Saetzen so viele Fehler machen kann.

Natuerlich unterliegen auch unveroeffentlichte Texte dem
Urheberrecht und damit auch Pruefungsunterlagen. Natuerlich
sind Diplomarbeiten urspruenglich nichts anderes als
Bestandteil der Pruefungsunterlagen und die amtlich
eingereichten Exemplare bei den Pruefungsunterlagen bleiben
dies bis zu ihrer datenschutzgerechten Vernichtung oder
Bewertung als archivwuerdig durch das zustaendige Archiv
(es sei denn sie werden dem Kandidaten zurueckgegeben).
Natuerlich kann kein Pruefungsamt dem Kandidaten verbieten,
seine Arbeit zu veroeffentlichen.

Das alles kann unter
http://www.diplomica.com/graf_aufsatz_pruefungsunterlagen.pdf
ausfuehrlich begruendet nachgelesen werden.

Dass ich obige Variante als hoechst uninteressant (und
abwegig) betrachte, da sie die volkswirtschaftlich sinnlose
Vergeudung von Forschungsenergie durch
Nichtveroeffentlichung von Diplomarbeiten noch
verschlimmert, brauche ich wohl nicht hinzuzusetzen.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.