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Re: AW: Ruecknahme der Zustimmung zur Veroeffentlichung auf einem Dokumentenserver
- Date: Tue, 07 Dec 2004 18:36:17 +0100
- From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: AW: Ruecknahme der Zustimmung zur Veroeffentlichung auf einem Dokumentenserver
On Tue, 7 Dec 2004 18:06:16 +0100 (CET)
Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx> wrote:
> Hier ist ein wunder Punkt für Digitale Bibliotheken.
> Solange das Urheberrecht besteht, können der Autor und
> seine Erben die Veröffentlichung verhindern.
Mir ist unklar, wie Sie zu dieser Konsequenz kommen. Auch
ohne schriftliche Vereinbarung kommt durch die konkludente
Zustimmung zur Einstellung der Arbeit ein
Dauerschuldverhaeltnis ueber die Einraeumung eines
einfachen Nutzungsrechtes zustande. Fuer die Kuendigung
gelten insbesondere die Vorschriften des BGB, man lese dazu
Dreier/Schulze, UrhG, 2004, Vor § 31 Rdnr. 68 ff. Gibt es
einen wichtigen Grund, kann fristlos gekuendigt werden. Ein
blosser Sinneswandel berechtigt dazu nicht.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.