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Re: Urheberrechtsnovelle - Referentenentwurf des 2. Korbs
On Sun, 5 Dec 2004 13:53:39 +0100
Johannes Diestelmann <johannes@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> lautet Satz 1 des geplanten § 52b UrhG:
>
> "Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus
> Bibliotheksbeständen ausschließlich
> in den Räumen öffentlich zugänglicher Bibliotheken an
> eigens dafür
> eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung
> und für private
> Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine
> vertraglichen Regelungen
> entgegenstehen."
>
> Bedeutet das, daß (sollte der Entwurf Gesetz werden),
> Büchern beigefügte sowie
> bibliografisch selbständige (Text-) CDROMs den
> Bibliotheksbenutzerinnen und
> -benutzern öffentlich zugänglicher Bibliotheken nicht
> ausgeliehen werden
> dürfen, sondern ausschließlich dort an den besagten
> Leseplätzen zur Verfügung
> gestellt werden dürfen?
Nein, soweit das Verbreitungsrecht der CDs durch Kauf
erschoepft ist, duerfen diese wie bisher ausgeliehen werden
(siehe § 17 UrhG, Verguetungsanspruch § 27 UrhG).
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.