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Ungenutzte Pruefungsarbeiten



"Mehr als 218.000 Diplom- und Magisterarbeiten endeten im
vergangenen Jahr in den Regalen deutscher
Universitäts-Bibliotheken. Wissen, an dem deutsche Firmen
großes Interesse haben, betonte die Hamburger
Unternehmenberatung Mummert Consulting am Mittwoch. Doch
der Zugang werde erschwert oder unmöglich, da die Arbeiten
bis heute in vielen Uni-Bibliotheken nicht einmal
katalogisiert würden. Das sei ärgerlich für Unternehmen,
die die Ideen nutzen möchten und für Absolventen, deren
Visitenkarte und Sprungbrett die Arbeit sein könne.

Die Berater schätzten alleine die Kosten für die
aufgewendete Arbeitszeit zur Erstellung der
Abschlussarbeiten im vergangenen Jahr auf fast 1,9
Milliarden Euro. Der wirtschaftliche Wert der
niedergeschriebenen Erkenntnisse könnte diesen Betrag
deutlich übersteigen, lasse sich jedoch nicht seriös
beziffern, betonte Mummert."

Meldet http://de.news.yahoo.com/041117/286/4ar6u.html

Tatsache ist: Die allermeisten Arbeiten kommen gar nicht in
die UBs und sehr viele auch nicht in die
Seminarbibliotheken.

www.diplomarbeiten.de verdient gutes Geld mit ueberteuerten
Arbeiten, wobei ich nicht wissen moechte, wie oft Unis
"eigene" Diplomarbeiten dort ankaufen. Die Arbeiten bei
diplomarbeiten.de sind zwar veroeffentlicht im
urheberrechtlichen Sinn, aber sie koennen in der Regel
nirgends in Pflichtexemplarbibliotheken eingesehen werden.

Seit 1997 versuche ich in dieser Liste auf dieses wirklich
gravierende Problem aufmerksam zu machen - ohne jegliche
Resonanz. Die Lobby der Unibibliothekare mauert und
ignoriert solche Untersuchungen wie oben (die regelmaessig
in die Presse kommen). Die wichtigsten einschlaegigen
Links: 

http://archiv.twoday.net/stories/145219

Ebenso wie ueberlegt wird, Unis einen Zugriff auf die
Arbeiten angestellter Wissenschaftler zum Zwecke von Open
Access durch eine Klausel im UrhG zu eroeffnen, sollte auch
de lege ferenda ueberlegt werden, einen solchen Zugriff
nach Wahl der Hochschule zu eroeffnen, die im wesentlichen
unabhaengig von den Wuenschen des Urhebers die Entscheidung
treffen koennen sollte, ob sie eine Arbeit in
traditioneller Form in eine Bibliothek eingliedert oder ob
sie sie in digitalisierter Form oeffentlich im WWW
zugaenglich macht.

Nach herrschender Meinung erwerben Bibliotheken bei der
Ablieferung von Dissertationen ein einfaches Nutzungsrecht
fuer Vervielfaeltigung und Verbreitung. Denkt man an
aeltere  maschinengeschriebene Dissertationen, die oft
"Standardwerke" zu sehr seltenen geisteswiss. Themen sind,
oder an neuere Arbeiten, die auf Mikrofiche in vielleicht
einer Handvoll Bibliotheken vorhanden sind (ich weiss
konkret von einer Eichstaetter Diss. zum Thema
Volkserzaehlung von 2001, die von zentraler Bedeutung, aber
so gut wie nicht greifbar ist), so wird man des weiteren de
lege ferenda fordern duerfen, dass sich das Nutzungsrecht
auch auf die Einstellung auf dem Hochschulschriftenserver
beziehen muss.

Als Beispiel darf auf die geniale Loesung in Kanada
verwiesen werden, die alle kanadischen Dissertationen
zwischen 1998/2002 zugaenglich macht:
http://www.collectionscanada.ca/thesescanada/index-e.html

Klaus Graf 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.