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AW: Urheberrechtsbündnis- war: Direktlie ferung - war: OT: Artikelsuche aus der Süddt. Z tg. von 1985/



Sehr geehrter Herr Graf,

"Und sage niemand: das
ist Sache der Verbaende, denn die koennen erfahrungsgemaess nichts erreichen."
Klaus Graf

Ja dann, Gute Nacht! Wenn nicht die, wer dann? Und warum rufen Sie uns alle
dann dazu auf, das Urheberrechtsbuendnis zu unterschreiben? Ist das
Urheberrechtsbuendnis etwa kein "Verband" ?

Mit freundlichen Grüßen,

Luise von Löw
Dipl.- Bibliothekarin
München



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 22. Oktober 2004 16:30
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Direktlieferung - war: OT: Artikelsuche aus der Süddt. Ztg. von 1985


Abgesehen davon, dass wieder einmal daran zu erinnern ist,
dass fuer solche Anfragen eigentlich die Liste RABE eingerichtet ist,
demonstriert der Casus einmal mehr, was den Bibliotheken blueht, wenn der
Referentenentwurf zum 2. Korb des UrhG wie vorgesehen Wirklichkeit wird. Es
wurde hier bereits von anderer Seite deutlich gemacht, dass das Engagement von
Bibliothekaren und Bibliotheken im http://www.urheberrechtsbuendnis.de sehr zu
wuenschen uebrig laesst.

Kuenftig soll der elektronische Versand von Artikeln durch Bibliotheken nur
dann zulaessig sein, wenn
a) keine Textdatei, sondern eine Grafikdatei versandt wird
b) der Nutzer nicht die Moeglichkeit hat, pay-per-view im Internet den Artikel
zu erwerben.

a) hat die Konsequenz, dass eine Bibliothek, die unter
ihren lizenzierten Angeboten ein E-Only-Journal fuehrt, zu
dem es keine Pay-per-view-Moeglichkeit gibt, nicht etwa das
vom Verlag angebotene PDF (Textdatei) versenden darf.
Dieses muss in eine Grafikdatei umgewandelt werden oder es
muss der Artikel ausgedruckt und dann als Grafikdateien gescannt werden.
Absurd!

Dass der Benutzer sich mit Adobe Capture oder guten OCR-Programmen sofort und
problemlos eine zu 95 oder mehr % korrekte Textfassung erstellen kann, wird
vom Referentenentwurf ignoriert.

b) hat die Konsequenz, dass SUBITO eingestellt werden
muesste, wie Direktor Franken (UB KN) in Chur eindeutig
sagte. Die wissenschaftliche Literaturversorgung wird in
das Zeitalter der Postkutsche zurueckkatapultiert bzw. die
Faxe laufen heiss (wobei Computerfaxe natuerlich wohl auch
als Faxversand zaehlen wuerden, also auch eine Umgehung ermoeglichen
wuerden).

Denn es ist damit zu rechnen, dass alle wichtigen Verlage flaechendeckende
pay-per-view-Angebote machen werden.

Durch das Vorhalten von Nachweisen, welche Artikel bei den verschiedensten
Anbietern pay-per-view gekauft werden koennen, entsteht ein erheblicher
Verwaltungsaufwand fuer die Bibliotheken, den diese an Fernleihkunden und
Direktbesteller weitergeben muessten.

Bereits heute kann der allergroesste Teil der deutschen Tagespresse ueber
diverse Portale (z.B. GBI) von Einzelkunden mit oder ohne Registrierung
pay-per-view erworben werden.

Der Anlass der INETBIB-Bitte war ja die Beobachtung, dass
der benoetigte einzelne SZ-Artikel masslos ueberteuert war.
 Wer diese Monopolpreise sich nicht leisten will oder kann,
hat kuenftig, geht es nach dem Referentenentwurf, schlechte Karten, denn durch
die drohende Einstellung der lukrativen Direktlieferdienste wie SUBITO, deren
wichtigstes Kapital die SCHNELLIGKEIT war, wird die traditionelle Fernleihe
ueberbelastet.

Mich wuerde schon interessieren, warum die Bibliotheken
sich gegen diese Plaene nicht wehren. Und sage niemand: das
ist Sache der Verbaende, denn die koennen erfahrungsgemaess nichts erreichen.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.