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Workshop zu Rechtsfragen von E-Journals
Ein ausführliches Dossier zum Koelner HBZ-Workshop:
http://www.forschung.historicum.net/tagungsberichte/workshop/rechteworkshop.htm
(Danke an rotula/ARCHIVALIA)
RA Jaeger riet damals, bei abhaengig Beschaeftigten immer
auch die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen
(natuerlich nur soweit der fuer ein E-Journal eingereichte
Beitrag mit der beruflichen Taetigkeit des Urhebers in
Verbindung steht), was in der Diskussion auf heftigen
Widerstand stiess. Es motiviert meines Erachtens etwa einen
Stadtbuechereileiter keineswegs, einen bibliothekarischen
Fachbeitrag einem Open Access E-Journal zur Verfuegung zu
stellen, wenn er seiner Kommune erst einmal erklaeren muss,
was Open Access ist und was das fuer Auswirkungen hat, um
dann doch Opfer eines fragwuerdigen Sicherheitsdenkens
("unsere Stadt gibt keine Rechte unwiderruflich aus der
Hand") zu werden.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.