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Re: Einladung zur ComInfo
Ines Wanke schrieb offenbar an die Liste, was eine private Mail sein
sollte, aber trotzdem waere die Antwort natuerlich fuer die Liste
hoechst interessant.
Zur Frage, ob die Inhaltsverzeichnisse ohne weiteres ins Netz gestellt
werden duerfen: Mir ist aus der urheberrechtlichen Literatur nichts
Gegenteiliges bekannt (anders sieht es mit fremden Abstracts oder
Cover-Abbildungen aus) und die allgemeine weltweite Praxis ist ja auch
entsprechend. Nachdem die jur. Bibliotheken des Suedwestverbunds
(BVerfG, BGH, Jur. Seminar - Herr Brintzinger sollte da Bescheid geben
koennen) in sehr grossem Umfang Inhaltsverzeichnisse (ohne Abstimmung
mit den Verlagen) von Festschriften zugaenglich machen, wird man hier
nun wirklich keine Bedenken haben muessen. Sonst duerfte man ja auch
keine Bibliographien (auch keine Landesbibliographien) mehr erstellen,
die alle Beitraege eines Bands verzeichnen, da auch dies eine
unzulaessige Vervielfaeltigung waere.
Aber diese Frage zeigt einmal mehr, wie wenig man bereit ist, sich
substantiiert mit dem Urheberrecht auseinanderzusetzen. Stattdessen
kultiviert man zunehmend eine ungeheure Aengstlichkeit, fuer die ich
keinerlei Verstaendnis aufbringen kann.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.