[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

AW: Warum reden wir über die Rechschreibref orm?



Liebe Liste, sehr geehrter Herr Steinhauer,

 die
Rechtschreibreform hat die Verbindlichkeit von Rechtschreibnormen insgesamt
fraglich gemacht

Genau diese mangelnde Verbindlichkeit ist das Problem, weswegen wir uns als
Bibliothekare mit dieser Reform - aber nicht mit der Reform der
Postleitzahlen - quasi dienstlich beschäftigen. Allerdings ist die
Rechtschreibreform nur ein Faktor in einer Entwicklung, die auch keineswegs
auf die deutsche Sprache beschränkt ist. Ich muß nicht daran erinnern, daß
die oft sehr liberale Schreibung in E-Mails und ähnlichen elektronischen
Texten den Bereich dessen, was möglich ist und toleriert - und verstanden! -
wird, ständig weiter vergrößert. Für uns als Verwalter und Ersteller von
Katalogen und Indices wird das Problem dadurch nicht geringer. Frage also
nicht: neue oder alte Rechtschreibung, sondern wie stellen wir uns auf
unsere liberal, d.h. weder eindeutig die alte noch die neue Schreibung
verwendenden Benutzer ein?

Stephanie Hartmann


____________
Dr. Stephanie Hartmann
Diözesanbibliothek
Weilburger Str. 16
65549 Limburg
06431 / 2007-19


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Eric Steinhauer [mailto:eric.steinhauer@xxxxxxxxx]
Gesendet: Montag, 7. Juni 2004 11:02
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Warum reden wir über die Rechschreibreform?


Liebe Liste,

jenseits des rein Bibliothekarischen scheint mir ein ganz schlichter Grund
für die nicht abreißende Diskussion über die Rechtschreibreform der Umstand
zu
sein, daß im bibliothekarischen Berufsstand überdurchschnittlich viele
Menschen mit großer Sensibilität für Sprache und Gedrucktes arbeiten und von
daher
durch die Reform emotional besonders betroffen sind. Solche Menschen, die
ihre Persönlichkeit in und durch geschriebene Sprache ausdrücken, dürfen
sich
mit Recht durch eine einfach von oben verordnete Reform beeinträchtigt
fühlen.


Es hat überhaupt nichts mit Konservatismus oder Rückständigkeit zu tun, wenn
zwanghaften Aktionen, wie die demokratisch kaum legitimierte Reform eine
ist, Mißtrauen entgegengebracht wird. Es geht hier um ein politisches
Prinzip.
Die Planungsmentalität der sechziger und siebziger Jahre, die alles vom
grünen
Tisch aus zentral regeln wollte, entspricht nicht mehr dem heutigen
Empfinden. Sprache und Schreibe werden als etwas Natürliches wahrgenommen,
daß zwar
der Regelung bedarf, aber in Zukunft wohl besser durch schlichte Beobachtung
von Gewohnheiten maßgeblicher Kreise (Literatur, etc.) weiterentwickelt
werden
sollte, nicht aber durch ministeriellen Erlaß. Wer dieses kritisiert, ist
nicht engstirnig, sondern einfach liberal.

Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibung hin oder her. Die ganze Sache wird
durch die normative Kraft des Faktischen entschieden, da noch über sehr
lange Zeit alte Schreibgewohnheiten beibehalten und diese dann auch im Duden
berücksichtigt werden. Hier sollte man auch bedenken, daß die große Masse
unserer
kulturellen Überliefung in alter Rechtschreibung vorliegt, deren
Beherrschung für mindestens eine Generation lang zu jeder einigermaßen
soliden Lese- und
Verstehenskompetenz gehören wird. Es ist daher zu erwarten, daß die Reform
durch die weiterhin starke Präsenz der alten Schreibe nach einigen
Jahrzehnten
in weiten Teilen modifiziert, wenn nicht sogar erledigt sein wird.

Und was die Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibung betrifft: außerhalb
dienstlicher Schreiben oder der Schule gilt das, was das
Bundesverfassungsgericht einmal ausgeführt hat (1 BvR 1057/96, 1 BvR 1067/96
vom 21.6.1996):
"Die Frage, ob eine vom Beschwerdeführer benutzte Schreibweise von der
Sprachgemeinschaft als falsch angesehen wird, hängt nicht unmittelbar von
staatlicher Regelung ab, sondern davon, welche Schreibregeln die
Sprachgemeinschaft
als faktisch verbindlich ansieht. Alle, die bereits lesen und schreiben
können, haben die bisherige Rechtschreibung verinnerlicht. Sie werden auch
dann,
wenn der Beschwerdeführer an der bisherigen Rechtschreibung festhält, nicht
zu
dem Schluß gelangen, daß der Beschwerdeführer "falsch" schreibt. Vielmehr
werden sie feststellen, daß er sich an die traditionellen und nicht an die
reformierten Rechtschreibregeln hält. Der Beschwerdeführer wird also nicht
gezwungen sein, seine Schreibweise der Reform anzupassen, um eine Blamage
beim
Schreiben zu vermeiden."

Kurz: Jeder kann privat schreiben, wie er will. Oder anders gesagt: die
Rechtschreibreform hat die Verbindlichkeit von Rechtschreibnormen insgesamt
fraglich gemacht. Die Folge müssen dann die Bibliohekare ausbaden, soweit
Titel
von Bibliotheksgut betroffen sind. Das aber ist Teil der Fachdiskussion, die
von den Befindlichkeiten des "Buch- und Sprachmenschen" Bibliothekar zu
unterscheiden ist, wenn auch beide Aspekte in der Liste immer durcheinander
gehen.

Beste Grüße
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de

--
Diese Mail wurde versendet durch www.faz.net


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.