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Re: Urheberrechtsfrage
On Thu, 29 Apr 2004 16:47:15 +0200
Luta Marius <luta@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
> Frage an die Urheberrechtsspezialisten:
>
> ist ein Börsenhandbuch von 1929 (deren Autoren nicht
> namenlich i Werk genannt sind) urheberrechtlich noch
> geschützt und falls ja, bis wann?
Darf ich höflich darum bitten, einen Blick in das Gesetz zu
werfen?
§ 66 UrhG: Diese Vorschrift bestimmt für unveröffentlichte
anonyme Werke das Erlöschen des Urheberrechtsschutzes
bereits 70 Jahre nach Schaffung. Ob diese Vorschrift im
vorliegenden Fall anwendbar ist oder ob sich aus früheren
Gesetzesfassungen oder durch eine nachträgliche Offenbarung
der Urheber Modifikationen ergeben, müssen Rechtsanwälte
klären.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.