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RE: Zeitschriften und Urheberrecht



Hallo Herr Aronsson,

viele Verlage aus der Nazizeit gibt es tatsächlich nicht mehr, trotzdem sind
die Verlagsrechte so wenig untergegangen wie die diesen vorausliegenden
Urheberrechte. Die Verlagsrechte befinden sich aber heute vielfach bei
anderen Verlagen und ruhen dort still vor sich hin, ohne dass dies meines
Wissens irgendwo dokumentiert wäre.

Ich schlage vor, dass Sie mit Ihren Fragen Folgendes tun:

Sie mailen mit Ihren Fragen (vielleicht ohne allzu konkrete Beispiele zu
geben, ;-))  ) an:
1. das Justitiariat des Börsenvereins des deutschen Buchhandels in
Frankfurt/Main
2. die Verwertungsgesellschaft Wort ("VG-Wort")
3. das Justitiariat des Axel Springer-Verlages in Hamburg, der A.S.-Verlag
hat meines Wissens nach dem  2. Weltkrieg viele Verlagsrechte ehemals
jüdischer Verlage erworben; dort wird man sich deshalb auch mit der
allgemeineren Form der von Ihnen angesprochenen Problematik auskennen und
Ihnen weiterhelfen können.


Mit freundlichem Gruß
Ihr

Wolfgang Zimmermann

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Wolfgang Zimmmermann
Rechtsanwalt
PF 26 19 48
D 20509 Hamburg

Fon: 040 8187 80
Fax: 040 8187 90
mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
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-----Original Message-----
From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Lars Aronsson
Sent: Wednesday, April 28, 2004 9:11 PM
To: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: Zeitschriften und Urheberrecht


Heute fand ich im offenen Magazin der Linköpings Stadtbibliothek "Die
Bücherei. Zeitschrift für deutsche Schrifttumspflege", 1934-1939, und auch
ihr Vorgänger "Bücherei und Bildungspflege", 1926-1933 (meine Bibliothek hat
nur diese Jahrgänge).  Sehr interessant war es die konkrete
(Stiefel-)Schritte der nationalsozialistischen Machtübernahme hier zu
folgen, besonders in Heft 2, 1933 und Heft 1, 1934.

Bibliothekswesen ist ein Themenbereich von www.digizeitschriften.de aber
dieser Titel scheint noch nicht digitalisiert zu sein.

Digizeitschriften (und auch JSTOR) enthält sowohl Urheberrechtsfreie
(1850) als -geschützte (1950) Jahrgänge.  Rechte für die spätere sind mit
den Verlagen verhandelt.  Nutzerinstitutionen bezahlen (ab 2005) für
Subskription und ich vermute daß die Verlage etwas davon bekommen.

Hier entsteht ein große Anzahl von Fragen.

Besitzen die Verlage allein wirklich die Rechte, und können diese verkaufen
/ verleien?  Hat der einzelne Artikelverfasser nichts zu sagen?

Wo geht die Grenze zwischen urheberrechtlich geschützten und freien
Zeitschriften, also zwischen was man verhandeln muß bzw. nicht muß?
Ist es (wie für Monographien) 70 Jahre nach dem Todesjahr des Verfassers
jedes Artikels, oder 70 Jahre nach dem Erscheinungsjahr jedes Jahrganges?
Eine Nachforschung der Identität, Todesjahr und Erben jedes
Artikelverfassers ist vermutlich für viele Zeitschrifte praktisch unmöglich.

Besonders für Deutschland und die Nazizeit sind die Eigentumsverhältnisse
natürlich kompliziert. "Die Bücherei" wurde seit dem Sommer 1934 vom
"Einkaufshaus für Büchereien" in Leipzig herausgegeben.  Mit diesem "Verlag"
kann man wohl heute über Urheberrechte nicht verhandeln? Gibt es überhaupt
ein Ansprechspartner?  Und wenn nicht, bedeutet das, daß sämmtliche elf
Jahrgänge 1934-1944 schon frei sind?

Sind diese Fragen diskutiert gewesen, und wo?


--
  Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
  Projekt Runeberg - freie nordische Literatur - http://runeberg.org/


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.