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AW: AW: Rechtsanspruch auf Antwort?
- Date: Thu, 26 Feb 2004 09:43:57 +0100
- From: "Rohde Bernd" <Bernd.Rohde@xxxxxxxxxxxxx>
- Subject: AW: AW: Rechtsanspruch auf Antwort?
Lieber Herr Graf, liebe Liste,
> Parlamentarische Petitionen richten sich an die
> Volksvertretung und sich dort zu bewerben waere
> einigermassen sinnlos.
Da muessen Sie sich beim Volk direkt bewerben und bekommen, wenn sie per Wahl
angenommen werden, eine "befristet Anstellung" von vier Jahren. Was Sie dann
fuer ihre Arbeit dort bezahlt bekommen (inkl. die Pensionsberechtigung etc.
etc.) ist weit mehr, als man sich als kleiner Bibliotheksmitarbeiter
ertraeumen kann. Beklagen Sie sich aber bitte nicht bei den Nichtwaehlern,
weil Sie von denen keine Antwort auf ihre Kandidatur (Wahlbewerbung) bekommen
haben. In diesem Fall ist keine Antwort (Nichtteilnahme an der Wahl) eben auch
eine Antwort. ;-)
Schoene Gruesse aus Bern
Bernd Martin Rohde
__________
Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
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Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
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