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Re: Rechtsanspruch auf Antwort
- Date: Tue, 24 Feb 2004 16:19:10 +0100
- From: Walther Umstätter <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: Rechtsanspruch auf Antwort
Es wird sicher interessant, wenn die erste Bibliothek durch eine
unzureichende SPAM-Filter-Deutungskompetenz
mit Art. 17 GG in Konflikt geraet, weil jemand schreibt: "My name is ...
the son of ... and looking for a job ..."
Wouldn't that be funny? ;-)
MfG
Umstätter
Klaus Graf schrieb:
>On Tue, 24 Feb 2004 14:44:34 +0100
> "Rohde Bernd" <Bernd.Rohde@xxxxxxxxxxxxx> wrote:
>
>
>>Liebe Liste,
>>
>>Petitionen richten sich an eine staatliche Stelle mit
>>einer hoheitlichen Aufgabe.
>>
>>
>
>Das ist nicht zutreffend. Ich zitiere aus der von mir
>genannten Internetquelle:
>
>"In Art. 17 GG wurde der noch in Art. 126 WRV verwendete
>Begriff der Behörden durch "Stellen" ersetzt13 um
>klarzustellen, dab die Geltung von Art. 17 GG denkbar
>weit14 reichen soll: Petitionen können gerichtet werden an
>alle Organe, Behörden und (sonstigen) Stellen, sofern sie
>nur dem staatlichen Bereich zuzurechnen sind, ob sie nun
>Hoheitsträger sind15 bzw. Aubenzuständigkeit besitzen16
>oder nicht, sowohl im In- wie im Ausland17. Fraglich ist
>allerdings noch, welche Bedeutung dem Merkmal "zuständig"
>zukommt, denn Art. 17 GG verschafft jedenfalls keine
>materielle Abhilfekompetenz18"
>
>Es ist schon erstaulich, welche quasi-juristische
>Deutungskompetenz Bibliothekare an den Tag legen, wenn es
>darum geht, Buergerrechte einzuschraenken. Schon allein der
>Gedanke an SPAM fuehrt anscheinend zu einem angstvollen
>Reflex ...
>
>Klaus Graf
>
>
>
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.