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Re: Netiquette bei Initiativbewerbungen per E-Mail
Sollte in juristischen Bibliotheken das Grundgesetz nicht
mehr greifbar sein, so hilft sicher das Internet weiter.
Die Frage ist nichts weniger als ein Problem der
Netiquette.
Grundsaetzlich gilt: Art. 17 GG (Petitionsrecht), wonach
sich jedermann (auch Auslaender) mit Bitten (hier:
Stellengesuch) und Beschwerden schriftlich (hier: E-Mail)
an die zustaendigen Stellen (alle Stellen und Behoerden
oeffentlichrechtlicher Art) wenden darf. Der Rechtsanspruch
aus diesem Grundrecht bedeutet, dass der Petent in jedem
Fall einen Bescheid erwarten darf, in dem die Art der
Erledigung angegeben wird (hier: Ablehnung).
Dr. Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.