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Urheberrecht fuer Autoren - Eigene Arbeiten im Netz



Das Tuebinger Neuphilologicum bot seit 2002 eine kurze
Informationsseite zu dem im Betreff genannten Thema an, die
nun aktualisiert wurde:

http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html

Hinweisen moechte ich alle Bibliotheksjuristen auf die
Passage ueber die Tatsache, dass der § 38 bei der
Novellierung des UrhG unveraendert geblieben ist. "Welche
Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist umstritten. In der
Vorschrift ist ausdrücklich nur von "Vervielfältigung und
Verbreitung" die Rede, nicht aber von öffentlicher
Wiedergabe, zu der seit der Neuregelung das neu eingeführte
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zählt. Somit
würden die Verlage im Zweifel nicht das Recht zur
Internetnutzung erwerben und die genannte Jahresregel wäre
gegenstandslos. Ob diese Interpretation sich als
stichhaltig erweist, bleibt abzuwarten - jedenfalls kann
man sich bei Verhandlungen mit Verlagen durchaus darauf
berufen."

Ergaenzend dazu:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040126/date.html

Mich wuerde interessieren, ob es zu diesem Komplex hier
Meinungen gibt.

Klaus Graf
http://archiv.twoday.net


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.