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edoweb war: Oder http://www.archive.org (Re: Browser-Plugin zur direkten URN (NBN)-Aufloesung)



Karl Eichwalder schrieb:

http://www.rlb.de/edoweb.html


Das ist recht interessant (und besser als so manches andere). In der
Suchmaske sollte man z.B. auch http://www.koblenz.de eingeben können
(eventuell geht das bei "Quelle"?) und dann sehen können, welche Abzüge
vorhanden sind.

Zusammen mit dem HBZ in Köln haben wir edoweb Rheinland-Pfalz ans Laufen gebracht. Die Erfahrungen mit mehreren hundert Dokumenten und Websites haben gezeigt, dass das Dokumentenverwaltungssystem OPUS nicht alle Anforderungen erfüllt, die wir für edoweb brauchen. Deswegen wird das Archiv im Laufe dieses Jahres auf eine neue technische Basis gestellt und dann wird auch die Suche nach der URL ermöglicht.



Und ein standardisierter Zugriff darauf wäre auch
schön, etwa so:

http://www.rlb.de/archiv/*/www.koblenz.de

oder so:

http://www.rlb.de/archiv/2003-12-31/www.koblenz.de

dann könnte http://www.koblenz.de vom 2003-12-31 oder davor
erscheinen.  Solche Ideen werden ja vielleicht noch umgesetzt werden.

das ist eine gute Idee! Mal schaun, wie wir diese umsetzen können.



Es sollte gleichwohl neben http://www.archive.org ein Archiv (oder mehrere) geben, das sich um die Archivierung bestimmter Untermengen des Web bemüht; Ansatz: alles unterhalb von .de plus angemeldete Seiten. Sollte das nach deutschem Urheberrecht nicht erlaubt sein, ist es ein Armutszeugnis und das Recht muß modernisiert werden.

Genau diese Überlegung war der Ansatz für unsere Bemühungen. Allerdings ist auch klar, dass für unseren landeskundlichen Ansatz nicht nur die URLs mit .de von Bedeutung sind , sondern evtl. auch die mit .org, .net, .com und was es da heute schon gibt und in Zukunft noch alles Schönes geben wird.
Wir haben uns im ersten Schritt bewusst für eine selektive Auswahl entschieden, wie dies die Kollegen vom australischen Pandora-Projekt ebenfalls getan haben:
http://pandora.nla.gov.au/index.html


Zum Urheberrecht:
Bei Bund und Ländern muessen noch Regelungen gefunden werden, damit solche elektronischen WebArchive angelegt und veröffentlicht werden können, ohne dass man bei den Rechteinhabern nachfragen muss.


Immerhin gibt es ja
auch den Auftrag zur Archivierung.


Wo gibt es diesen Auftrag ? In den Pflichtexemplargesetzen sind die elektronischen Publikationen jedenfalls noch nicht berücksichtigt.


Freundliche Gruesse

Anette Seiler, Silke Schomburg (HBZ)
Lars Jendral, Elmar Schackmann (RLB)
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