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Re: Keine Online-Kopienversand mehr? (neuer Gesamtvertrag zum Kopiendirektversand)]
- Date: Mon, 05 Jan 2004 14:32:43 +0100
- From: kaemper _at__ ub.uni-stuttgart.de
- Subject: Re: Keine Online-Kopienversand mehr? (neuer Gesamtvertrag zum Kopiendirektversand)]
Folgende Mail leite ich im Auftrag von Frau Dr. Beger, die selbst nicht
Listenmitglied ist, an Inetbib weiter. MfG, B.-C. Kämper
-------- Original Message --------
Subject: Re: Keine Online-Kopienversand mehr? (neuer Gesamtvertrag zum
Kopiendirektversand)
Date: Mon, 05 Jan 2004 13:42:05 +0100
From: beger _at__ zlb.de (Beger, Gabriele)
To: kaemper _at__ ub.uni-stuttgart.de
CC: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>,Uwe Rosemann
<uwe.rosemann _at__ tib.uni-hannover.de>
References: <3FF5A6C1.148ADD93 _at__ ub.uni-stuttgart.de>
<3FF6F316.51D0B757 _at__ ub.uni-stuttgart.de>
Lieber Herr Kämper,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der mit dem 1.12.2003 rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft getretene
Gesamtvertrag in seiner um die elektronische Lieferform und die
Lieferung ins
Ausland beschnittenen Fassung ist tatsächlich den Vertretern der
Verlagsseite
im Verwaltungsrat der VG Wort zu verdanken. Jeder Tarif- und
Gesamtvertrag
bedarf der Zustimmung des jeweiligen Verwaltungsrates der VG, so dass
hier
sowohl die Urheber-, als auch die Verlagsseite Möglichkeiten der
Einflussnahme haben.
Die Kommission Bibliothekstantieme der KMK hat mehrmals im Jahr 2003
sich
bemüht, eine Fortgeltung des Gesamtvertrages mit allen Lieferformen zu
erwirken. Da dies trotz Urheberrechtsnovelle vom 10.9.03 erfolglos
blieb,
wurde der o.g. Gesamtvertrag geschlossen und zugleich auf Empfehlung des
DBV
Antrag auf Abschluss eines Gesamtvertrages inklusive elektronischer
Lieferform und Lieferungen ins Ausland rückwirkend zum 1.1.03 bei der
Schiedsstelle des Deutschen Patentamtes gestellt. Gegen den Beschluss
der
Schiedsstelle steht der ordentliche Gerichtsweg offen. Die KMK vertritt
damit
die Auffasssung, dass sowohl auf der Grundlage des BGH-Urteils als auch
nach
der Neufassung des § 53 UrhG die elektronsiche Lieferung ausdrücklich
gestattet ist.
Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen zum neuen Jahr
Ihre
Gabriele Beger
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.