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Re: Keine Online-Kopienversand mehr? (neuer Gesamtvertrag zum Kopiendirektversand)



Nochmal zu den Subito-Preisen: Ich habe noch ein bißchen recherchiert. 
Der Fairness halber muß gesagt werden, daß die Erhöhungen zur "Teuro"-
Einführung am 1.1.2002 - von der Einführung der nicht von den 
Bibliotheken zu verantwortenden Urheberrechtsabgabe abgesehen - die 
erste Erhöhung der Tarife seit Start von Subito am 1.10.1997 war. 
Sie war bereits auf der 5. Gesellschafterversammlung von subito am 
14.05.2001 beschlossen und mit einer notwendigen Anpassung an die 
"geänderte Kostenstruktur" begründet worden.

In diesem Zusammenhang würde mich generell interessieren, ob jemand 
Veröffentlichungen von Untersuchungen zur Kostenstruktur von 
Dokumentlieferdiensten kennt? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Zu den Zusätzen zur Protokollnotiz 7.2 (früher 8.2) in der Formulierung 
des DBV, die möglicherweise nicht leicht verständlich ist, habe ich 
inzwischen eine klar und verständlich formulierte Auslegung im Protokoll 
der Kommission für Benutzung (KB) im BVB vom 18. Oktober 2001, Top 7.5
http://www.bib-bvb.de/protokolle/kb_prot3.htm gefunden. 

>Nach Auslegung der Protokollnotiz ist die Lieferung innerhalb eines 
>Verbundes
>
>  tantiemefrei
>
>- an alle Benutzer und für alle Lieferformen (auch elektronische), wenn 
>von Bibliothek zu Bibliothek geliefert wird 
>- an Wissenschaftler und Privatpersonen, wenn eine Bibliothek direkt an 
>den Benutzer liefert 
>
>  tantiemepflichtig ist 
>
>- die direkte Lieferung an kommerzielle Benutzer innerhalb des Verbundes 
>- jede direkte Lieferung außerhalb des Verbundes

Ich bitte die Wissenden in Sachen Leihverkehr und Subito um Verzeihung, 
wenn dies alles "kalter Kaffee" für Sie ist. (Zur meiner Entschuldigung
sei angeführt, daß die UB Stuttgart kein aktiver Subito-Teilnehmer ist.)
Ich schließe hieraus, daß es offenbar auch Formen der Online-Fernleihe 
geben muß, bei denen die Lieferbibliothek direkt an den Benutzer liefert 
(und nicht an die Bibliothek, über die er bestellt hat), auch wenn der 
Benutzer selbst keinen Einfluss auf die Auswahl der Lieferbibliothek 
hat. Das war mir neu - weiß jemand, wo das so ist? Und wieso nennt sich 
das dann Fernleihe, wo doch die Leihverkehrsordnung § 13(3) eine Direkt-
lieferung ausschließt? Mir verschwimmen die Kategorien ... Und der 
Subito Library Service als eine Art beschleunigter Online-Fernleihe 
steht irgendwo dazwischen. Es ist offenbar so, daß Online-Fernleihe und 
Direktlieferdienste zunehmend konvergieren, auch was die Lieferfristen 
und andere Service-Merkmale angeht.

Gruß,
B.-C. Kämper

kaemper _at__ ub.uni-stuttgart.de wrote:
> 
> Ein Nachtrag zu Punkt 3:
> 
> > 3. Die Tarife wurden nur leicht erhöht (etwa 10%), für Benutzergruppe 1
> > sogar leicht gesenkt (8%). Man beachte, daß die vereinbarten Beträge
> > jetzt Brutto-Beträge sind, während es vorher Netto-Beträge waren, zu
> > denen noch 7% Umsatzsteuer kam. (Die neuen Vergütungssätze finden erst
> > mit Wirkung vom 1.1.2004 Anwendung.)
> 
> Auf der Subito-Homepage findet sich eine Nachricht "Neue Preise ab
> 2004",
> http://www.subito-doc.de/base/preise04.htm
> 
> >Leider gibt es eine Preiserhöhung wegen Erhöhung der Tantieme!
> >
> >Ab dem 01.01.2004 müssen die Tantiemezahlungen an die VG Wort erhöht
> >werden, aus diesem Grund sind wir gezwungen, die Preise für die
> >Lieferarten Post und Fax anzuheben.
> >
> >Die Preiserhöhung betrifft die Nutzergruppe 2 und Nutzergruppe 3.
> >Die Preise der Nutzergruppe 1 und Nutzergruppe 4 bleiben unverändert.
> >
> >Folgende Änderungen gelten für die Nutzergruppe 3 für den Normaldienst
> >ab dem 01.01.2004:
> >
> >      alter Preis  neuer Preis
> >Email/FTP  6,50 ?  6,50 ?
> >Post       8,00 ?  8,50 ?
> >Fax        9,00 ?  9,50 ?
> >
> >Eine Änderung der Preise für die Nutzergruppe 2 und für den Eildienst
> >der Nutzergruppen 1 und 3 liegt im Ermessen der Lieferbibliothek.
> >Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite Preise über die
> >neuen Konditionen der jeweiligen Bibliothek.
> >
> >Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per Email (info _at__ subito-doc.de)
> >oder Telefon (++49-30-41749710) zur Verfügung.
> 
> Daraus könnte man indirekt schließen, daß Subito e.V. im Einvernehmen
> mit dem DBV davon ausgeht, daß der Kopiendirektversand geltendes Recht
> ist und die Tatsache, daß im Gesamtvertrag keine Einigung über eine
> Vergütung für Kopien, die elektronisch geliefert werden, erfolgte, an
> der Rechtmäßigkeit solcher Vervielfältigungshandlungen nichts ändert.
> Das würde bedeuten, daß die Bibliotheken die Tantiemen für die
> elektronisch gelieferten Dokumente bis auf weiteres nach den im alten
> Gesamtvertrag vereinbarten Sätzen auf ein Sperrkonto einzahlen
> müssten, so wie dies nach Auslaufen des ersten Gesamtvertrags bis Ende
> 2003 für alle Bestellungen auch schon gehandhabt wurde. Dem entgegen
> steht allerdings der Hinweis im DBV-Newsletter, wonach die bei den
> Bibliotheken gebildeten Verwahrkonten aufgeloest und an die WG WORT
> gezahlt werden können.
> 
> Aber bitte, das ist reine Spekulation, und wir sollten auf eine klärende
> Aussage des DBV und von Subito e.V. warten.
> 
> Gestattet sei an dieser Stelle nur um der Preistransparenz willen
> noch der Hinweis, daß von den 50 c Preiserhöhung für die Nutzergruppe 3
> nur 26 c auf Konto der VG WORT gehen, den Rest kassieren die
> Lieferbibliotheken (die Tantieme betrug bisher 5 DM zzgl. 7% MwSt =
> 5,35 DM = 2,74 ?, sie beträgt jetzt 3 ? inkl. MwSt). Diese Preiserhöhung
> ist allerdings noch harmlos verglichen mit der Aufrundung auf volle
> Euro-Beträge vor 2 Jahren, die im Schnitt 85c ausmachte. Setzt man die
> Preisanstiege bei Subito seit 2000 in Relation zum Anstieg der
> Zeitschriftenpreise für die Bibliotheken, so wird man sich allerdings
> kaum beklagen können, liegen sie doch bei 4%...8% pro Jahr, während der
> Anstieg der Zeitschriftenpreise im Schnitt bei 7...8% pro Jahr lag.
> 
> Ein Nachtrag zur Protokollnotiz 7.2:
> 
> Die Zusätze zur Protokollnotiz 7.2 (früher 8.2) sind nicht neu, sondern
> wurden wortgleich bereits in einer Mitteilung des DBV-Vorstands im
> Bibliotheksdienst Jg. 35 (2001), H.3., S.275 veröffentlicht. Warum
> dieser Zusatz dann nicht auch auf den Materialien der DBV-Homepage zum
> Urheberrecht veröffentlicht wurde, ist mir unerfindlich. Inwiefern
> Satz 2 dieser Auslegung mit der Tantiemenfreiheit des erst später
> eingeführten Subito Library Service zusammengeht (ist der etwa nicht
> verbundübergreifend?), verstehe ich allerdings nicht.
> 
> Mit freundlichen Grüßen,
> Bernd-Christoph Kämper, UB Stuttgart
> 
> --
> Bernd-Christoph Kaemper, Dipl.-Physiker, Bibl.-Rat Fachreferent für
> Physik und Koordination elektronischer Ressourcen
> Universitätsbibliothek Stuttgart, Postfach 104941, 70043 Stuttgart
> Tel +49 711 685-4780, Fax +49 711 685-3502, kaemper _at__ ub.uni-stuttgart.de


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