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Re: Urheberrechtsfrage



Hallo Herr Wolber,
laut dem Urheberrechtsgesetz mit Stand vom 23. Juli 2002 (da war die letzte Änderung) gilt:
"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers" (§64)


$ 69 "Berechnung der Fristen" sagt weiterhin:
Die Fristen dieses Abschnittes beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.


MfG

Katrin Siebler
Jur. Sem. Uni HD
Klemens Wolber schrieb:

Liebe Liste!

70 Jahre lang sind die literarischen Werke eines Autors vor der rechsfreien Verfielfältigung geschützt. Stefan George, 1933 gestorben, das wäre meine Frage, ist seit / ab wann in diesem Sinne frei veröffentlichbar? Zählt hier das genau Geburtsdatum, das Jahr oder eine dritte Variante?

Viele liebe Grüße aus Freiburg

Klemens Wolber
(www.Freiburger-Anthologie.de)




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.