Diese Anfrage geht an mehrere Listen. Den Mehrfachempfang bitten wir zu
entschuldigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Stadtbücherei Marburg führt zur Zt. einige Diskussionen mit einer
Buchhandlung vor Ort bzgl. der Zulässigkeit von Rabatten für Zeitschriften.
Zur Vorgeschichte: Seit einigen Jahren beziehen wir zahlreiche Zeitschriften
per Abonnement über eine örtliche Buchhandlung, wobei auch die
entsprechenden Abonnementpreise der Verlage berücksichtigt werden. Im Rahmen
von Einsparmaßnahmen haben wir auch bei verschiedenen Firmen, die bundesweit
ebenfalls die Möglichkeit von Abonnements anbieten, angefragt, wie es bzgl.
Rabatten beim Bezug von ca. 50 verschiedenen Abonnements bestellt sei. Als
Antwort erhielten wir die Mitteilung, dass uns deutliche Rabatte, die über
die normalen Abonnementspreise der Verlage hinausgehen, gewährleistet werden
könnten.
Die Buchhandlung hält uns nun entgegen, dass die Preisbindung auch für 98 %
aller Zeitschriften im Rahmen des sog. Preisbindungsrevers gelte, so dass
diese Firmen bei Gewährung von zusätzlichen Rabatten gegen das
Preisbindungsgesetz verstoßen würden, und wir uns bei Vertragsabschlüssen in
Kenntnis der Wettbewerbsverstöße strafbar machen würden.
Da die Diskussion inzwischen auch über das Büro des Oberbürgermeisters
geführt wird, interessiert uns nun alle brennend, ob die Buchhandlung im
Recht ist. Wir haben inzwischen auch bei einzelnen Verlagen schon Rabatte,
die über die im Impressum ausgewiesenen Preise hinausgehen, erhalten. Wären
diese Rabatte dann auch unzulässig?
Da es sich bei dem Inhaber der Buchhandlung um ein Mitglied im Vorstand des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandles handelt, wo die Preisbindung an
allen Ecken und Enden verteidigt wird, hat die Frage der Zulässigkeit von
Rabatten natürlich eine gewisse Brisanz.
Auf Antworten wartet gespannt aus Marburg
Dipl. Bibliothekar
Jürgen Hölzer (Ltg.)
Stadtbücherei Marburg
Ketzerbach 1
35037 Marburg
Tel. 06421/201581
Fax. 06421/201735
E-Mail: juergen.hoelzer _at__ marburg-stadt.de