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AW: Video Verleih
Liebe Liste,
> > wir haben in unserem Bestan u.a. Kinder Videos, die wir
> > gerne auch für Schulingsveranstaltung im Bereich Kinderarbeit
> > und in der praktisch theologischen Arbeit u.a. Kinder Gottedienst
> > einsetzen würden.
> > Meine Frage: Ist das erlaubt, oder müssen erst "Vorfürrechte" gekauft
> > werden.
> aus unserer Erfahrung als Medienzentrum wissen wir, dass es
> tatsächlich so ist, dass Sie für jedes Video, dass Sie im öffentlichen
> Raum (wobei quasi alles was nicht privat ist als öffentlich anzusehen ist!)
> vorgeführen wollen, das entsprechende Recht der öffentlichen
> Vorführung besitzen müssen.
Ich kann mich erinnern, mal davon gehört zu haben, dass es rechtliche
Sonderregelung für Liedgut innerhalb von Gottesdiensten gibt, die anscheinend
die Kirchen mit den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben. Wie das mit
Videos innerhalb desselben Rahmens aussieht weiss ich nicht, da gäbe es
vielleicht jemand von der kirchlichen Verwaltung mit Kenntnis darüber. Es
könnten hier also der Einsatz innerhalb eines Gottesdienst und der bei
Schulungsveranstaltung rechtlich zwei paar Schuhe sein.
Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde
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Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde _at__ gmx.net
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